Bayern erwägt „Sonderweg“ bei Corona-Maßnahmen nach dem 19. März

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Corona-Regeln.Foto: iStock
Epoch Times14. März 2022

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Die bayerische Landesregierung ist mit dem Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz unzufrieden und erwägt spezielle Regelungen bei den Corona-Maßnahmen ab dem 20. März. „Ob Bayern einen Sonderweg geht, wird an diesem Dienstag ein Thema in der Kabinettssitzung sein“, sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe).

Er schloss nicht aus, dass der Freistaat sich komplett zum Corona-Hotspot erklären könnte, um bestimmte Maßnahmen nach dem 19. März beizubehalten. Allerdings sei es „extrem schwierig“, auf Basis des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung „überhaupt gerichtsfeste Regelungen zu finden“, um ein Bundesland oder einen Landkreis zum Hotspot zu erklären. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am vergangenen Freitag gesagt, Hotspots könnten durchaus große Gebiete sein und auch ein ganzes Bundesland umfassen.

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass es auch nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln am 19. März eine Reihe von Basisschutzmaßnahmen geben soll, darunter Testpflichten sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Weitergehende Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen künftig nur in Corona-Hotspots möglich sein. Holetschek sprach sich in der „Süddeutschen Zeitung“ dafür aus, die Maskenpflicht auch beim Einkaufen beizubehalten.

Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich erst in der vergangenen Woche auf den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Er soll am Mittwoch in erster Lesung im Bundestag beraten und am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Über die Umsetzung der Neuregelung beraten die Länderregierungschefs am Donnerstag bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). (afp/dl)



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