Kirchenasyl
Bayern: Gericht spricht Mönch wegen Aufnahme von abgelehntem Asylbewerber frei

Kirchenasyl.
Foto: picarts.de/iStock
In einem Prozess um das Kirchenasyl für einen abgelehnten Asylbewerber ist in Bayern ein Mönch freigesprochen worden. Das Amtsgericht Kitzingen entschied am Montag, der Benediktinerbruder habe zwar „rechtswidrig“ Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt begangen. Das Gericht verwies aber auf die im Grundgesetz verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die glaubhafte Berufung des Angeklagten auf das im Artikel vier Absatz eins festgeschriebene Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit stelle einen Entscheidungsgrund dar, „der eine Bestrafung in diesem Einzelfall ausschließt“, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Bruder der Abtei Münsterschwarzach eine Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die östlich von Würzburg gelegene Benediktinerabtei, die sich seit Jahren für abgelehnte Asylbewerber einsetzt, hatte im vergangenen Sommer einen abgelehnten Asylbewerber aufgenommen. Der im Gazastreifen geborene Mann war zuerst in Rumänien registriert worden und hätte laut dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren müssen. Der Mann befindet sich nach Gerichtsangaben derzeit nicht mehr in der Abtei, sondern lebt in einer Asylbewerberunterkunft und durchläuft ein reguläres Asylverfahren. (afp)
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