Bayerns Innenminister fordert konsequentes Vorgehen gegen Corona-„Spaziergänge“

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Eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Nürnberg.Foto: Leonhard Simon/Getty Images
Epoch Times5. Januar 2022

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Städte und Landkreise zu einem konsequenten Vorgehen gegenüber Protesten gegen Corona-Maßnahmen in Form von unangemeldeten Versammlungen und sogenannten „Spaziergängen“ aufgefordert. „Inzwischen herrscht Klarheit, dass Behörden und Polizei sich durch spitzfindige Leute, die eine Demonstration kurzerhand als ‚Spaziergang‘ deklarieren, nicht auf der Nase herumtanzen lassen müssen“, sagte der neue Vorsitzende der Innenministerkonferenz der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwochausgabe).

„Eine Demonstration ist kein Spaziergang“, betonte er. Der Umgang mit unangemeldeten Versammlungen sei ein komplexes juristisches Feld. „Genau deshalb haben wir den Kommunen auch Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt“, sagte Herrmann. „Sie müssen es jedenfalls nicht dulden, wenn sogenannte Querdenker mit ‚Spaziergängen‘ anstelle angezeigter Versammlungen versuchen, sich dem Versammlungsrecht zu entziehen“, sagte der Minister.

Polizei muss öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten

Wenn die Kommunen aus Erfahrung wüssten, dass bestimmte Veranstalter gegen geltendes Recht verstoßen, könne auch eine nicht angezeigte Versammlung verboten werden. Dies sei aber nicht grundlos möglich. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts kann eine nicht angezeigte Versammlung nicht per se verboten und vor allem nicht einfach aufgelöst werden“, erklärte der Minister.

Allerdings könnten Behörden auch hier klare Vorgaben machen: „Die betroffene Stadt kann zum Beispiel anordnen, dass auf einem bestimmten Platz oder auf bestimmten Straßen nicht demonstriert werden oder dass nur eine begrenzte Zahl von Menschen teilnehmen darf oder dass Abstände eingehalten werden und Masken getragen werden müssen“, sagte Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“.

Für die Polizei stelle sich zudem die Frage, wie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden könne. „Die Behörden müssen bei Versammlungen auch darauf achten, dass die Vorschriften zum Infektionsschutz wie das Abstandsgebot oder die im Einzelfall angeordnete Maskenpflicht eingehalten werden“, betonte Herrmann.

Es handle sich um „zwei Seiten derselben Medaille“: Der rechtliche Rahmen einer Versammlung müsse respektiert werden – von der Polizei im Hinblick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und von den Teilnehmern im Hinblick auf die Vorschriften, die für die jeweilige Versammlung gelten.

Herrmann warnt vor Gewalttaten bei Protesten

Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte Herrmann, dass Gewalttaten in jedweder Form bei Corona-Protesten „völlig inakzeptabel“ seien und „mit aller Konsequenz durch die Polizei verfolgt“ würden. Klar sei: Wer sich an die infektionsschutzrechtlichen und versammlungsrechtlichen Vorgaben halte, könne „uneingeschränkt“ demonstrieren. „Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.“

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen fügte Herrmann hinzu: „Man muss aber auch klar sagen, dass es viele Protestversammlungen gibt, bei denen sich die Teilnehmer einwandfrei verhalten und sich erkennbar um einen friedlichen Verlauf bemühen“. (afp/oz)



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