Bericht: Bundesregierung glaubt nicht an NPD-Verbot

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NPD-FahneFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. Dezember 2016

Die Bundesregierung hat offenbar keine Hoffnung mehr auf ein Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht. In einer internen Einschätzung geht die Bundesregierung daher inzwischen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bei seiner Urteilsverkündung Mitte Januar 2017 dem Verbotsantrag des Bundesrats nicht stattgeben wird, berichtet die „Bild“ (Samstag). In ihrer internen Analyse kommt die Regierung demnach zu der Einschätzung, dass die NPD in ihrem politischen Wirken und durch ihre ausbleibenden Wahlerfolge „nicht die Schwelle zur Gefährdung überschritten“ habe.

Die mündliche Beweisaufnahme vor dem Bundesverfassungsgericht habe keine „überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ durch die rechtsextreme Partei erbracht. Das bedeutet, die NPD ist weit davon entfernt einen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung oder die Gestaltung der öffentlichen Ordnung ausüben zu können. Das Bundesverfassungsgericht wird nach der Einschätzung der Bundesregierung bei seiner Urteilsbegründung auch auf die bisherige Rechtsprechung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Rücksicht nehmen. Der EGMR hatte bei vergleichbaren Verbotsanträgen aus anderen europäischen Staaten stets darauf verwiesen, dass nicht nur eine abstrakte Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegen dürfe, sondern eine reale Gefahr der starken politischen Einflussnahme oder gar der Regierungsübernahme der zu verbietenden extremistischen Partei vorliegen müsse. Der Bundesrat hatte im Dezember 2013 im Auftrag der Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die NPD als verfassungswidrige Partei verbieten zu lassen. Die Bundesregierung hatte sich dem Verbotsantrag der Länder nicht mit einem eigenen Verbotsantrag angeschlossen, denn der Bund hielt das damals „nicht für erforderlich“. Der Bund unterstützte die Länder jedoch bei ihrer Beweissammlung für den Verbotsantrag. Das Bundesverfassungsgericht teilte zuletzt Anfang November 2016 mit, dass der Zweite Senat am 17. Januar 2017 sein Urteil in der Sache verkünden wird. (dts)



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