Vier Millionen Grundsteuererklärungen fehlen noch

Obwohl die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bundesweit am 31. Januar und in Bayern am 30. April dieses Jahres endete, fehlen einem Medienbericht zufolge noch immer rund vier Millionen Erklärungen.
Rund Zweidrittel der Immobilien-Eigentümer in Deutschland haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben.
Rund zwei Drittel der Immobilieneigentümer in Deutschland haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Epoch Times10. Juni 2023

Wie der Berliner „Tagesspiegel“ am Samstag berichtete, schicken die meisten Finanzverwaltungen den säumigen Steuerzahlern jetzt Erinnerungen verbunden mit einer meist vierwöchigen Frist. Auf Verspätungszuschläge – möglich wären 25 Euro pro Monat – oder Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro verzichteten die Finanzämter bislang.

Wie eine Umfrage des „Tagesspiegel“ in den Finanzministerien der 16 Bundesländer ergab, versendet Brandenburg Erinnerungsschreiben im Juni und setzt eine letzte Abgabefrist bis zum 30. Juni. In Baden-Württemberg werden säumige Steuerzahler ab Mitte Juni erinnert und bekommen eine neue, letzte Frist. In Niedersachsen hätten bereits alle Betroffenen eine Erinnerung erhalten und die Aufforderung, innerhalb von vier Wochen die Grundsteuererklärung abzugeben.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Eigentümer dem Bericht zufolge im Mai angeschrieben und müssen bis zum 9. Juni liefern. In Nordrhein-Westfalen werden bereits seit Februar Erinnerungen verschickt, die Bürger müssen die ausstehende Erklärung innerhalb von vier Wochen nachreichen, wie die Zeitung weiter berichtete.

Wer trotz der Aufforderung nicht reagiert, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen. „Wird die Grundsteuererklärung nicht abgegeben, werden die Finanzämter die Besteuerungsgrundlage adäquat schätzen“, heißt es dem Bericht zufolge im Düsseldorfer Finanzministerium. Gleiches drohe in Thüringen. Hinzu komme: „Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung“, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums der Zeitung.

Der Bund der Steuerzahler rät Betroffenen, bei Problemen das Finanzamt zu kontaktieren und um Fristverlängerung zu bitten. In aller Regel werde das Finanzamt der Bitte um Fristverlängerung entsprechen, sagte Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund der Zeitung. „Den Kopf in den Sand zu stecken, ist keine Lösung“, mahnte die Steuerexpertin.(afp)



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