Berlin hält UN-Atomwaffenverbot für kontraproduktiv

Atomwaffen sind ab Freitag verboten. Das klingt nach einer guten Nachricht. Ganz so einfach ist das aber nicht. Zwar haben fast zwei Drittel aller Staaten das Verbot beschlossen, die Atommächte fehlen aber. Auch Deutschland ist nicht dabei.
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Atomwaffen verbieten klingt vernünftig. Wie das gelingen soll, darüber gibt es in Berlin unterschiedliche Auffassungen.Foto: Caroline Seidel/dpa/dpa
Epoch Times21. Januar 2021

Kurz vor Inkrafttreten des Atomwaffenverbots der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung einen Beitritt zu dem Vertrag erneut abgelehnt.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bekräftigt das Auswärtige Amt, dass es den seit mehr als 50 Jahren bestehenden Atomwaffensperrvertrag für das wirksamere Instrument hält, um zu konkreten Abrüstungsschritten zu kommen. Aus dem neuen Vertrag ergebe sich eine nachrangige Behandlung bestehender Verpflichtungen. „Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen“, heißt es in dem Schreiben der Staatssekretärin Antje Leendertse, das der dpa vorliegt.

Sie macht darin deutlich, dass die Bundesregierung das neue Vertragswerk sogar für kontraproduktiv hält. Die darin festgeschriebene Ächtung von Atomwaffen habe „die Abrüstungsbereitschaft der Nuklearwaffenstaaten nicht erhöht, sondern tendenziell zur Verhärtung des Abrüstungsdialogs beigetragen“. Auch vor dem Hintergrund dieser „Polarisierung“ sei die Bundesregierung darum bemüht, die politische Aufmerksamkeit „auf praktische und realisierbare Abrüstungsschritte“ zu richten.

Der UN-Verbotsvertrag war 2017 von 122 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen beschlossen worden. An diesem Freitag tritt er in Kraft, weil ihn inzwischen mehr als 50 Staaten ratifiziert haben. Mit ihm werden Besitz, Entwicklung, Produktion, Erwerb oder auch Stationierung von Atomwaffe verboten. Der Vertrag wird allerdings von allen Atommächten sowie allen Nato-Staaten und damit auch Deutschland abgelehnt. Damit bleibt er unwirksam, zumindest was konkrete Abrüstungsschritte angeht.

Dem Atomwaffensperrvertrag wurde dagegen Ende der 1960er Jahre von den Atommächten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien mitinitiiert. In ihm wird ebenfalls allen Vertragsstaaten außer diesen fünf der Erwerb von Atomwaffen verboten. Die Atommächte verpflichten sich gleichzeitig zu Verhandlungen über eine vollständige Vernichtung ihrer Waffen. Der Vertrag bildet seit einem halben Jahrhundert die wichtigste Grundlage für atomare Abrüstung. Da diese allerdings zuletzt ins Stocken geraten ist, wurde der Atomwaffenverbotsvertrag von dem internationalen Netzwerk Ican initiiert, das dafür 2017 den Friedensnobelpreis bekam. Mit dem Vertragswerk soll vor allem politischer Druck auf die Atommächte ausgeübt werden.

Ein aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags widerspricht der Auffassung der Bundesregierung, dass der neue Vertrag den Atomwaffensperrvertrag schwäche. Die beiden Verträge stünden „juristisch nicht in Widerspruch“ zueinander, heißt es darin. Die rechtliche „Fortschreibung“ bestehe vor allem darin, dass der Atomwaffenverbotsvertrag „konkrete Abrüstungsverpflichtungen enthält und die Strategie der nuklearen Abschreckung delegitimiert“.

Für die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen sind damit die Hauptargumente der Bundesregierung „wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen“. „Einem Beitritt zu diesem historischen Abrüstungsvertrag steht nichts entgegen, im Gegenteil“, sagt sie.

Auch bei den Vereinten Nationen in New York wird die harsche Ablehnung des neuen Vertrags mit Unverständnis verfolgt. „Staaten, die nicht beabsichtigen, dem Vertrag beizutreten, sollten die berechtigten Befürchtungen und alle nach Treu und Glauben unternommenen Anstrengungen zur Erreichung der nuklearen Abrüstung respektieren“, fordert der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres, Stéphane Dujarric, auch in Richtung der Nato-Staaten.

Alle Länder müssten wieder einen Weg mit einer gemeinsamen Vision zur nuklearen Abrüstung einschlagen. Und genau da könnte auch für Deutschland und andere Länder der Beobachterstatus beim Atomwaffenverbotsvertrag eine wichtige Rolle spielen: Dieser würde es skeptischen Ländern ermöglichen, „ihre Vorbehalte zu äußern und einen Dialog mit den Vertragsstaaten des Atomwaffenverbotsvertrages aufzunehmen“, sagt Dujarric.

Beobachterstatus bedeutet, dass man an der Vertragsstaatenkonferenz teilnimmt, aber kein Stimmrecht hat. Allerdings müssen sich auch die Beobachter an der Finanzierung der Konferenz beteiligen, die voraussichtlich in etwa einem Jahr stattfindet. Nach UN-Angaben haben bislang nur die Schweiz und Schweden Interesse bekundet, als Beobachter teilzunehmen. (dpa)



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