Brandbrief an Europäischen Gerichtshof – Bayerische Psychologin fordert rechtliches Gehör

Seit Monaten kämpft sich die Psychologin Daniela Prousa durch den Justiz-Dschungel. Nachdem sie in Deutschland alle ihre Anträge, mit denen sie gegen die negativen Auswirkungen des Masketragens und die mangelhafte Datenlage des Robert Koch-Instituts vorging, verloren hatte, war der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei. Doch jetzt musste die Psychologin erneut eine herbe Niederlage einstecken, woraufhin sie sich an die Öffentlichkeit wendet.
Von 1. April 2021

All ihre Hoffnungen hatte die bayerische Psychologin Daniela Prousa in ihren Eilantrag an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelegt. In ihrem umfangreichen Antrag hatte sie Studien und Fakten, die die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Masketragens belegen, zusammengefasst und aufgezeigt, dass die vom Robert Koch-Institut (RKI) vorgelegten Daten nicht valide sind, sondern zur „Panikmache“ dienen. Nun lehnte ein diensthabender Einzelrichter ihren Eilantrag ab. Das geschah binnen 24 Stunden nach Einreichung.

Prousa geht es jedoch um viel mehr als ihr eigenes Schicksal. Sie erhob in Deutschland im vergangenen Jahr die erste Studie über die psychischen, körperlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen. „Masken kratzen nicht bei weitem nur an der Oberfläche“, stellte sie dabei fest.

Inzwischen geht es nicht nur um die Gesundheit, sondern um grundlegende Rechte. Aus diesem Grund erhob die zierliche Frau ihre Stimme bis August auf Demonstrationen, um allen Betroffenen, die unter der Maskenpflicht leiden, Gehör zu verschaffen. Jetzt wirkt sie im Bündnis von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten mit, das aktiv über die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Politik aufklärt.

Zu dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte äußerte die Psychologin gegenüber Epoch Times: „Das Klageverfahren läuft zwar noch, aber das kann sich nach Auskunft meines Anwalts von wenigen Monaten bis zu mehr als vier Jahren hinziehen.“ Aus diesem Grund geht sie nun einen völlig anderen Weg: Sie wendet sich an die Öffentlichkeit.

In einem offenen Brief, der in englischer und deutscher Sprache verfasst ist, macht sich Prousa gegenüber dem Richter Luft. Sie kritisiert, dass für hochkomplexe Sachverhalte inklusive falscher Statistiken ein ausreichendes Verständnis und eine hinreichende Durchdringungstiefe unabdingbar sind.

„Das ist, beim besten Willen, einfach nicht möglich innerhalb von nur Stunden, allein schon angesichts der Anzahl relevanter Seiten und der Grenzen kognitiver Verarbeitungskapazitäten des Menschen“, argumentiert die Psychologin in ihrem offenen Brief.

Das rechtliche Gehör sei ein Menschenrecht, worin sie sich verletzt fühle. Der dem Gericht vorliegende Fall sei nicht nur von individueller Bedeutung, es gehe um viel mehr.

Die Menschenwürde steht auf dem Spiel“, so Prousa weiter.

Dabei weist Prousa, wie sie sagt, auf den Kern der Sache hin, nämlich „eine politische Agenda in Bezug auf COVID-19“, die von Beginn an mit Angst und Repression besetzt gewesen sei. Das sei ein „Inbegriff von Psychoterror“, weil Angst mit einem Ziel verbreitet werde, die Akzeptanz der Bevölkerung für die einschneidenden Maßnahmen, die die Freiheit und Demokratie einschränken, zu erreichen.

Diese Voreinstellung „kontaminiert“ bis heute nahezu die gesamte Datenbasis um COVID-19. Die Datenbasis sei irreführend und viele Kennwerte nach oben verzerrt. „Auf der Basis falscher Daten kann man keine richtigen politischen Entscheidungen treffen über freiheitseinschränkende Maßnahmen“, kritisiert Prousa weiter. Aber genau das mache die deutsche Bundesregierung.

Tiefgreifende Maßnahmen wie die Maskenpflicht, dazu obendrein noch eine FFP2-Maskenpflicht ohne eine vorherige individuelle gesundheitliche Prüfung sowie die Maskenpflicht für Kinder, basieren auf diesen fragwürdigen oder aber überhaupt keinen Daten. Dabei zeigt die Psychologin selbst nicht nur die mangelhaften Daten auf, sondern legt auch Beweise vor, die den Nutzen, die Eignung und die Erforderlichkeit der Maskenpflicht betrifft.

Gesundheitsschädigende Auswirkung durch das Masketragen

Ihr Eilantrag, so Prousa weiter, basiere „auf Belegen zu weitreichenden beziehungsweise schädlichen Folgen“ – und zwar hormonell, psychologisch; sozial; physiologisch. Zu kurz-, mittel- und langfristigen Schäden existieren schlichtweg noch keine systematischen Erhebungen.

Es findet hier quasi ein Experiment am Menschen statt – das aber nicht einmal deren Regel der freiwilligen Teilnahme einhält“, weist die Psychologin den Richter hin.

Seit fast einem Jahr würde die Maskenpflicht eine ständige Bedrohung durch das Virus widerspiegeln – „eine massive Suggestion, den ganzen Tag über, wohin wir auch schauen, Tag für Tag, seit fast einem Jahr. Psychologisch nennt man das Gehirnwäsche“, so Prousa.

Zudem beschreibt die Psychologin ihr „persönliches multiples Dilemma“: Einerseits würde sie als Psychologin, die um die belegten vielfältigen Beeinträchtigung durch die Maske weiß, genötigt, eine solche zu tragen. Damit würde sie zum Teil der „Angstpropaganda“ der Regierung werden, was sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren könne.

Auf der anderen Seite würde sie diskriminiert, sofern sie ein Attest zur Befreiung der Maske vorlege. Und damit müsste sie auch Informationen zu ihrer Person, die unter den Datenschutz fallen, offenlegen.

Ganz konkret, so schildert sie gegenüber Epoch Times, darf sie das Geschäft in ihrem Heimatdorf, in dem sie früher höherwertige Nahrung gekauft hatte, nicht mehr ohne Gesichtsmaske betreten – trotz Attest müsste sie eine Maske tragen. Menschenrechtlich ist das für sie unzumutbar. Damit ist sie wie unzählige andere Menschen auch persönlich von der Maskenpflicht betroffen und sieht ihren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgelehnten Eilantrag als gerechtfertigt an.

„Möglicherweise war die außergewöhnliche Komplexität dieses Falles der Grund Ihres Versehens“, fährt die Psychologin in ihrem Brandbrief an den Richter fort. „Sollte die derart rasche Entscheidung auf der Voreinstellung beruhen ‚wenn viele Nationen das Gleiche tun, wird es schon richtig sein‘, würde ich anführen: Wahrheit braucht keine Mehrheit“, appelliert Prousa an das richterliche Gewissen.

Sollte die derart rasche Entscheidung auf dem Vorurteil basieren, dass die Statistiken rund um COVID-19 schon richtig sein mögen und „die Maßnahmen nie hinterfragt werden dürfen“, erinnert sie respektvoll daran, „dass der Glaube an die Unfehlbarkeit von Führern schon oft in der Geschichte der Menschheit ernsthaften Schaden angerichtet hat. Meinem Verständnis nach ist doch genau das der Ursprung der Entstehung der Menschenrechte“, so Prousa.

Für den Fall, dass die derart rasche Entscheidung jedoch durch eine interne oder externe Anweisung zustande kam, weist die Psychologin auf folgendes hin:

„Hier ist eine politische Entscheidung statt eine juristische gefallen. Das würde es jeder/m Bürger/in verunmöglichen, jemals eine Entscheidung zu seinen / ihren Gunsten bekommen zu können. Ihr Gericht wäre nicht länger unparteiisch, sondern befangen.“

Appell für nochmalige Prüfung des Eilantrags

Prousa appelliert an den Richter, ihren Eilantrag noch einmal ausreichend zu prüfen – und zwar so, „dass diese Prüfung den Anforderungen des Rechts auf Gehör standhält, in diesem zugegeben außergewöhnlich komplexen Fall“.

Nach Rücksprache mit der Epoch Times ist sich die Psychologin bewusst, dass das eigentliche Klageverfahren, das unabhängig von der Zurückweisung des Eilantrages läuft, einige Monate bis über vier Jahre in Anspruch nehmen könnte. „Deshalb stütze ich mich jetzt auf diesen Eilantrag, weil nur der uns für die nächsten Wochen und Monate retten kann“, so Prousa.

Da es jedoch für die Zurückweisung des Eilantrages juristisch keine offiziellen Rechtsmittel gebe, erklärt sie weiter, legt sie all ihre Hoffnung in den offenen Brief. Die einzig offene Möglichkeit bestünde noch, sich an den UN-Menschenrechtsausschuss zu wenden.

„Aber das Problem ist der massive Aufwand“, schildert Prousa. Dann müssten alle Vorentscheidungen aller deutschen Instanzen – in ihrem Fall sind das etwa sieben Verfahren – ins Englische übersetzt und wieder tausend Sachen begründet werden. Aus diesem Grund richtet sie ihren Appell an den Richter.

*15 Monate hatte Daniela Prousa zuletzt als Psychologin an einer Fachklinik gearbeitet und persönlich unter den Auswirkungen der Maskenpflicht gelitten. Im Zug der Corona-Pandemie sah sie sich mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert und hängte ihren Job an den Nagel. Sie flüchtete Mitte November aus Bayern und verbrachte über zwei Monate auf einer Schweizer Ziegenalp. „Nach Bayern kriegen mich vorerst keine zehn Pferde mehr“, sagte sie gegenüber Epoch Times mit Blick auf die dortige Corona-Politik.

Hier geht es zum Offenen Brief an den Richter von Daniela Prousa.

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