Bundesarchivgesetz: Voßhoff kritisiert geplante Ausnahmen für Geheimdienste

"Diese Ausnahme vom Grundsatz der Anbietungspflicht der Bundesbehörden führt zu Lücken im Bestand des Bundesarchivs", kritisiert die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, die geplante Maßnahme.
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Bundesnachrichtendienst-Logo.Foto: Getty Images
Epoch Times19. Januar 2017

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (CDU), hat eine geplante Ausnahmeregelung im Bundesarchivgesetz für Geheimdienste scharf kritisiert.

Die Geheimdienste brauchen dem Bundesarchiv danach Akten nur noch zu übergeben, wenn nach ihrer Meinung „zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen“, berichtet die „Bild“.

Voßhoff habe in einer Expertenanhörung gefordert, den Passus zu Geheimdiensten zu streichen und habe sich bei den eigenen Parteikollegen nicht durchsetzten können. „Diese Ausnahme vom Grundsatz der Anbietungspflicht der Bundesbehörden führt zu Lücken im Bestand des Bundesarchivs“, sagte Voßhoff der Zeitung.

„Künftig werden die Nachrichtendienste selbst entscheiden, welche Unterlagen für eine spätere Bewertung ihrer Arbeit zur Verfügung stehen. Gerichtlich überprüfen lassen sich diese Entscheidungen nicht. Die konkreten Auswirkungen für die zeitgeschichtliche Forschung werden sich erst in einigen Jahrzehnten zeigen.“

Netzwerk Recherche sowie die Journalistengewerkschaften DJV und DJU fordern ebenfalls die Streichung der Ausnahmeregelung. Über die Gesetzesvorlage entscheidet der Bundestag am Donnerstag. (dts)



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