Bundeskabinett befasst sich mit Plänen zur teilweisen Cannabis-Freigabe

Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch mit den Plänen für eine teilweise Freigabe von Cannabis (11.00 Uhr).
Folgt Gesundheitsminister Karl Lauterbach der Einladung nach Rimini?
Gesundheitsminister Karl Lauterbach.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times15. August 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, ab dem Alter von 18 Jahren Kauf und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei zu stellen. Im Eigenanbau zu Hause sollen zudem bis zu drei Pflanzen erlaubt sein.

Den Entwurf will Lauterbach heute am Mittag bei einer Pressekonferenz im Detail vorstellen (12.30 Uhr). Später müssen Bundestag und Bundesrat darüber beraten. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist das Gesetz in der Länderkammer aber nicht zustimmungspflichtig. Ein Inkrafttreten ist laut Ministerium für Ende des Jahres vorgesehen.

„Kompletter Kontrollverlust“

Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Koalition kritisch. „Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein“, sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Reul warnte, die Ampel-Koalition werde damit Polizei und Justiz nicht etwa weniger, sondern stärker belasten. Poseck warf der Ampel-Koalition vor, einen „faulen Kompromiss“ geschlossen zu haben, „der Nachteile auf allen Seiten mit sich bringt“.

Der Deutsche Richterbund hatte bereits erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Der Berufsverband befürchtet daher mehr Arbeit für die Justiz.

Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, sagte, trotz breiter Kritik habe Lauterbach nur kleine Änderungen vorgenommen. Das Beste sei, wenn die Bundesregierung den Entwurf jetzt stoppe und Lauterbach die Aufgabe erteile, massiv nachzubessern.

Es fehle eine ausreichend lange Übergangsphase, was „zwangsläufig zu massiven Unsicherheiten, wenn nicht Konflikten zwischen Behörden und Bevölkerung“ führen werde, bemängelte Kopelke. Der Polizei werde der Entwurf große Probleme bereiten. Polizei und Justiz würden nicht ent-, sondern vielmehr belastet. In einer früheren Stellungnahme hatte die GdP auch Befürchtungen geäußert, dass der Schwarzmarkt wachsen und die Verkehrssicherheit leiden würden. (afp/dpa)



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