Bundeskabinett beschließt Einmalzahlung für Gaskunden

Gaskunden erwartet bereits im Dezember eine Soforthilfe. Die Maßnahme sollen die Zeit überbrücken, bis im kommenden März die Gaspreisbremse für Haushalte wirksam wird. Darüber hinaus wurde der vorgezogene Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen im Kabinett beschlossen.
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Zur Entlastung der Gaskunden hat das Bundeskabinett die milliardenschwere Einmalzahlung beschlossen. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times2. November 2022

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die milliardenschwere Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Konkret soll im Zuge der „Soforthilfe“ im Dezember für Verbraucher die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.

Die Bundesregierung rechnet einem Papier zufolge für die Soforthilfe mit Kosten von voraussichtlich neun Milliarden Euro. Auf eine Besteuerung sei verzichtet worden, unter anderem wegen des Bürokratieaufwands.

Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastung des Vermieters soll nach dem Papier an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrags befreit werden.

Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. „Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit.“

Bundesrat muss noch zustimmen

Der entsprechende Gesetzentwurf zur „Soforthilfe“ geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11. November zustimmen, der Bundesrat am 11. November – dafür sei eine Sondersitzung notwendig.

Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Die Versorger sollen dann die zu erstattende Abschlagssumme bis Mitte November ermitteln. Bis zum 21. November sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 1. Dezember sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Die Soforthilfe soll als Überbrückung dienen bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar an, wie es in einem Papier der Bundesregierung heißt. Was genau das bedeutet, ist offen. Die Versorger hatten deutlich gemacht, eine Gaspreisbremse sei vor März nicht zu schaffen.

Bundesregierung beschließt vorgezogenen Kohleausstieg in NRW

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ebenfalls den vorgezogenen Kohleausstieg in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Der heutige Kabinettsbeschluss stellt die Weichen für einen um acht Jahre vorgezogenen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Mit dem Beschluss wird außerdem die Laufzeit von zwei Braunkohlekraftwerken, die zum Jahresende stillgelegt werden sollten, bis Ende März 2024 verlängert.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eine entsprechende Vereinbarung mit dem Energiekonzern RWE getroffen. Diese sieht unter anderem vor, dass eine Reihe von Ortschaften entgegen ursprünglicher Planung nun doch nicht dem Tagebau Garzweiler zum Opfer fallen werden. Dies gilt jedoch nicht für die besonders umstrittene Siedlung Lützerath – die Kohle darunter werde „benötigt, um die Braunkohlenflotte in der Energiekrise mit hoher Auslastung zu betreiben“.

Die letzten Braunkohlekraftwerke von RWE werden demnach am 31. März 2030 stillgelegt. Ursprüngliches Enddatum war der 31. Dezember 2038. Bundesweit soll es aber beim Kohleausstieg 2038 bleiben, die Kraftwerke im ostdeutschen Braunkohlerevier laufen also weiter. (dpa/afp/dl)



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