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Bundesregierung einigt sich auf Konzept für EU-Asylreform

Das neue Konzept sieht eine "Vorprüfung" von Asylanträgen an EU-Außengrenze vor.

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Foto: Carsten Rehder/Illustration/dpa

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Die Bundesregierung hat sich auf ein Konzept für eine Reform des Asylsystems der Europäischen Union verständigt. Wie der Sprecher von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Steve Alter, am Freitag in Berlin bestätigte, gibt es für die Verhandlungen auf EU-Ebene nun eine abgestimmte Position der Bundesregierung.
Wesentliche Eckpunkte der Einigung seien, dass es künftig eine „Vorprüfung“ von Asylanträgen an der EU-Außengrenze und ein „faires Zuständigkeitsregime“ zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Mitgliedstaaten geben solle.
Seehofer hatte im Dezember bei einem Treffen mit seinen EU-Kollegen in Brüssel einen Vorschlag für eine Reform der europäischen Asylpolitik vorgelegt. Es sei das Ziel Seehofers, diesen „konzeptionellen Ansatz nicht nur innerhalb der Bundesregierung, sondern auch mit seinen europäischen Partnern weiterzuverfolgen“, fügte sein Sprecher hinzu.
Die neue EU-Innenkommissarin Ylva Johansson will nach Angaben von Diplomaten Ende Februar oder im März einen neuen Vorschlag für die seit Jahren blockierte Asylreform vorlegen.
Momentan gilt in der EU noch die sogenannte Dublin-Vereinbarung, die aber allgemein als reformbedürftig angesehen wird. Demnach müssen Flüchtlinge in dem Land bleiben und einen Asylantrag stellen, in dem sie als erstes europäischen Boden betreten. Dies belastet insbesondere Länder wie Griechenland, in denen viele Flüchtlinge ankommen.
An der Verteilung von Flüchtlingen auf die EU-Länder war die Reform des Dublin-Systems bislang gescheitert, weil sich insbesondere die osteuropäischen EU-Mitglieder Ungarn, Polen und Tschechien seit Jahren weigern, Migranten aufzunehmen und einen EU-Beschluss zur Verteilung von Flüchtlingen umzusetzen. (afp)

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