Bundestag erlaubt Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Die Stiefkindadoption in verfestigten außerehelichen Lebensgemeinschaften soll in Zukunft regulär möglich sein. Damit folgte der Bundestag einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Benachteiligung von Stiefkindern in nichtehelichen Gemeinschaften.
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Frauen mit KleinkindernFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. Februar 2020

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, wonach Stiefkindadoption künftig auch in nichtehelichen Familien erlaubt ist. CDU/CSU, SPD, Grüne und AfD stimmten für den Gesetzentwurf, die FDP dagegen, die Linke enthielt sich. Die bisherigen Vorschriften über die Stiefkindadoption in ehelichen Familien sollen demnach auch für „verfestigte Lebensgemeinschaften in einem gemeinsamen Haushalt“ gelten.

Eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“ liegt dem Entwurf zufolge etwa nach mindestens vierjährigem Zusammenleben vor oder bei Zusammenleben mit einem gemeinsamen Kind. Damit wollte die Bundesregierung eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umsetzen, wonach der Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Nach der Entscheidung der Richter verstößt die beanstandete Regelung gegen Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, weil sie Stiefkinder in nichtehelichen Familien gegenüber Stiefkindern in ehelichen Familien ohne ausreichenden Grund benachteilige. FDP, Linke und Grüne bemängelten in der abschließenden Debatte am Donnerstag, dass die Neuerung nicht weit genug reiche. (dts)



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