Bundeswahlleiter prüft Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in Berlin

Titelbild
Bundeswahlleiter Georg Thiel.Foto: Wenzel - Pool/Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2021

Der Bundestag verfügt nach dem endgültigen amtlichen Endergebnis der Wahl vom 26. September über einen Sitz mehr als bislang angenommen. Das Parlament wird statt der zunächst ermittelten 735 Mitglieder nunmehr 736 Abgeordnete haben, wie Bundeswahlleiter Georg Thiel auf einer Sitzung des Bundeswahlausschusses am Freitag in Berlin sagte. Das zusätzliche Mandat geht an die Nordrhein-westfälische CDU, Grund ist ein Plus bei den ausgezählten Zweistimmen.

Berichten zufolge geht das zusätzliche Mandat an den CDU-Abgeordneten Jürgen Hardt. Die Grünen verlieren zwar ein Mandat, gewinnen aber dafür eines in Bayern hinzu. Über den zusätzlichen Sitz hatte zuvor bereits das Portal „Wahlrecht.de“ berichtet.

Bei den Zweitstimmen ergibt sich beim endgültigen Endergebnis kein Unterschied gegenüber dem am Morgen nach der Wahl verkündeten vorläufigen Resultat. Demnach kommt die Union auf 24,1 Prozent, die SPD auf 25,7 Prozent. Die Grünen können 14,8 Prozent verbuchen, die FDP 11,5 und die AfD 10,3. Die Linke verfehlte mit 4,9 Prozent zwar die Fünf-Prozent-Hürde, ist wegen dreier Direktmandate trotzdem in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten.

Fehler in Berlin ist „misslich und auffällig“

Wegen der in Berlin aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen will Thiel einen Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Bundeshauptstadt prüfen. Die Häufigkeit der in Berlin geschehenen Fehler sei „misslich und auffällig“, sagte er. Auf die Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses hatte die Unregelmäßigkeiten aber keine Auswirkung. Vielmehr kann nunmehr die Prüfung der Vorkommnisse beginnen.

In Berlin waren am 26. September in mehreren Wahllokalen die Stimmzettel ausgegangen, darauf waren einzelne Wahllokale zeitweise geschlossen worden. Teilweise wurden auch falsche Stimmzettel ausgegeben.

Vielerorts bildeten sich zudem lange Warteschlangen, sodass in Einzelfällen Wahllokale erst gegen 20.00 Uhr oder später schlossen. Dazu sagte Thiel, die Wahlvorstände hätten grundsätzlich richtig gehandelt, wenn sie die Wahllokale länger offen ließen. Jeder, der bis 18.00 Uhr komme, müsse auch seine Stimme abgeben können. Die Vorgänge seien „nicht hinnehmbar.“

Thiel verwies darauf, dass zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September der traditionelle Marathon in Berlin stattgefunden habe. Dafür hätten besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen, sagte der Bundeswahlleiter. Der gelegentlich zu hörende Einwand, der Marathon habe seit längerem in internationalen Sportkalendern gestanden, „irritiert mich“, fügte er hinzu.

Die Landeswahlleitung in Berlin hat bereits angekündigt, gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl, die ebenfalls am 26. September stattfand, Einspruch einzulegen. (afp/dl)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion