Bundesweite Einführung des digitalen Bauantrages: „Elektronische Methode spart Zeit und Geld“

Von den in Deutschland etwa 220.000 erteilten Baugenehmigungen erfolgen die meisten noch immer in Form eines Papierantrags. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz soll sich das noch in diesem Jahr ändern.
Titelbild
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).Foto: Maja Hitij/Getty Images
Von 10. Mai 2023

Die bundesweite Einführung der „digitalen Baugenehmigung“ ist beschlossen. Durch den digitalen Bauantrag können Architekten ihre Unterlagen direkt an das Bauamt übermitteln, ohne mit vielen Ordnern beladen den Weg dahin antreten zu müssen. Dabei sei dies nur einer der vielen Vorteile, die Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zusammen mit Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel am Montagabend, 8. Mai, in Berlin in Zusammenhang mit dem Projekt vorstellte.

Nachdem sich mittlerweile zehn Bundesländer dem Pilotprojekt angeschlossen haben, soll das Verfahren jetzt in allen Bundesländern durchgeführt werden, berichtete Geywitz dem „Handelsblatt“ zufolge.

Und weiter: „Noch in diesem Jahr soll mehr als die Hälfte der Behörden das neue System nutzen“, so die Bundesbauministerin. Das sei ein „Sprung nach vorn“, um die Baugenehmigungsverfahren schneller und einfacher zu machen. Der Bund habe dafür bislang 16,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Geywitz: „Gleiche Anzahl der Mitarbeiter kann mehr Bauanträge bearbeiten“

Die „digitale Baugenehmigung“, die im Jahr 2019 als Pilotprojekt in Nordwestmecklenburg gestartet wurde, klingt erst mal vielversprechend. Das Ziel ist, Wege, Zeit und Geld einzusparen, indem alle beteiligten Behörden elektronisch auf die Akte zugreifen und ihre Genehmigungsschritte abarbeiten können.

Der digitale Bauantrag ist ein Teil des Onlinezugangsgesetzes, das der Bundestag im August 2017 beschlossen hat. Laut „Handelsblatt“ habe Bundesbauministerin Geywitz durch den elektronischen Bauantrag auch einen Vorteil im Hinblick auf den Fachkräftemangel gesehen:

Mit der Digitalisierung kann die gleiche Anzahl der Mitarbeiter mehr Bauanträge bearbeiten.“

Dennoch kam das System des digitalen Bauantrags bislang nur holprig voran. Und eine schnellere Bearbeitung war auch noch nicht in großem Maße zu erkennen. So berichteten Sachbearbeiter in Architekturbüros unter anderem, dass sie die Anträge zwar digital eingereicht hätten, es aber an der Weiterbearbeitung durch technische Probleme bei den Behörden mangelte. Somit sei es bisher sicherer gewesen, den Bauantrag trotzdem noch zusätzlich in Papierform einzureichen.

Erforderliche Unterschrift auf Bauvorlagen entfällt

In Baden-Württemberg gilt in der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württembergs der digitale Bauantrag seit dem 1. Januar 2022 als Standard, wie auf der Website der Architektenkammer zu lesen ist. Ab dem 1. Januar 2023 verpflichte das Onlinezugangsgesetz bundesweit die Kommunen dazu, die Bauantragsstellung als digitale Verwaltungsleistung anzubieten.

Wie es auf der Website weiter heißt, sei mit der LBO-Novelle 2019 auch das „Erfordernis der Unterschrift auf Bauantrag, Bauvorlagen und einzureichenden Unterlagen entfallen.“

Dabei stellt sich die Frage, ob auf diese Weise nicht neue Probleme entstehen. Das Einholen der Unterschrift bei Fachingenieuren wie beispielsweise dem Statiker war aufwendig. Doch gewährleistete der Aufwand, dass der Unterzeichner eine gewisse Verantwortung für das Projekt bewusst übernahm oder zumindest davon in Kenntnis gesetzt wurde. Aktive Kommunikation war Voraussetzung, eine klare Verteilung der Verantwortungsbereiche gegeben.

Hohe Fehleranfälligkeit

Durch den Wegfall der benötigten Unterschriften könnte die Gefahr entstehen, dass viele Bereiche im Zuge der Schnelligkeit übergangen oder nicht genügend beachtet werden. Dies würde wiederum Probleme im Nachhinein verursachen, die in Papierform vermieden werden. Auf diese Weise gebe es zwar eine schnellere Baugenehmigung, die Probleme danach könnten aber umso schwieriger zu regeln sein – auch, was die rechtliche Seite betrifft.

Wie es auf der Website der Architektenkammer heißt, wurde bei einer Umfrage unter 65 Kommunen, die den digitalen Antrag ermöglichen, eher ein schlechtes Urteil über den Bauantrag gefällt. 40 Prozent ermöglichten zwar eine digitale Einreichung, würden die Dokumente jedoch anschließend ausdrucken.

Bei den Antragsstellern sei es ähnlich. Die größten Probleme liegen nach Ansicht der Baurechtsbehörden in der hohen Fehleranfälligkeit von digitalen Bauanträgen – eigentlich ein Thema, bei dem die Digitalisierung Besserung verspricht – sowie bei der Nutzungsfreundlichkeit.

Laut Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel seien jedoch mittlerweile „alle Kinderkrankheiten überwunden“, wie er auf „Haufe.de“ zitiert wird. Derzeit laufe es bundesweit bereits in 149 Behörden im Pilotbetrieb und in drei Ämtern im „echten Wirkbetrieb“. Nun gehe es darum, das System breit auszurollen und weitere Funktionen hinzuzufügen.



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