CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Mindest-Kurzarbeitergeld statt Sozialamt

Besonders Geringverdiener können durch Kurzarbeit zum Sozialfall werden. Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) will deshalb ein Mindestkurzarbeitergeld, das in solchen Fällen ohne große Bürokratie direkt durch die Arbeitsagenturen garantiert wird.
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Die Union schneidet bei Umfragen wieder besser ab.Foto: Getty Images/Odd Anderson
Epoch Times9. April 2020

Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) dringt in der Coronakrise auf ein Mindest-Kurzarbeitergeld. „Wir wollen für alle ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau sichern. Deshalb fordert die CDA ein Mindest-Kurzarbeitergeld“, heißt es in einem Papier des Arbeitnehmerflügels der CDU, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichten.

„Ich sehe mit Sorge, dass besonders Geringverdiener unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden“, sagte Karl-Josef Laumann (CDU), CDA-Bundesvorsitzender und Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen, den Zeitungen. Wer ohnehin nur ein geringes Einkommen habe, der könne „nicht auf 40 Prozent seines Lohnes verzichten. Diese Menschen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen“, so der CDU-Politiker weiter.

Wenigstens Mindestlohn muss erreicht werden

Ein Mindest-Kurzarbeitergeld könne Geringverdienern dabei besser helfen als eine pauschale Anhebung des Kurzarbeitergelds. „Erreicht der oder die Beschäftigte mit dem Kurzarbeitergeld kein Einkommen über dem Mindestlohn, dann soll die Bundesagentur für Arbeit (BA) das Kurzarbeitergeld auf diesen Betrag aufstocken“, heißt es in dem Papier des CDU-Arbeitnehmerflügels. Man wolle nicht, „dass Geringverdiener durch Corona zum Sozialamt müssen. Das Mindest-Kurzarbeitergeld schafft unbürokratisch Hilfe.“

Man sehe mit Sorge, dass besonders Geringverdiener unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, heißt es in dem Papier weiter. Wer im Einzelhandel, der Gastronomie oder der Logistik arbeite, habe schon vor Corona kaum genug zum Leben gehabt. „Mit einem Kurzarbeitergeld in Höhe 67 oder 60 Prozent des Einkommens rutschen viele direkt in die Grundsicherung“, heißt es in dem CDA-Papier, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. (dts)



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