CDU gegen Kinderrechte in der Verfassung: Grundgesetz schützt alle Menschen gleich

"Unser Grundgesetz schützt schon jetzt alle Menschen gleich", so die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), mit Blick auf die Forderung der SPD, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
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Kinder (Symbolbild)Foto: AHMAD GHARABLI/AFP/Getty Images
Epoch Times4. April 2017

Die Union lehnt die Forderung der SPD ab, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Unser Grundgesetz schützt schon jetzt alle Menschen gleich“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) am Dienstag. Das gelte selbstverständlich auch für Kinder mit ihrem „bedingungslosen und gleichberechtigten Anspruch auf Achtung ihrer Würde und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit“.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) forderte anlässlich des 25-jährigen Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. „Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern“, sagte Maas der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe). „Das beinhaltet ein klares Signal für die gesamte Gesellschaft: Jedes Kind hat Rechte“, fügte der SPD-Politiker hinzu.

Vergangene Woche hatten sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (beide SPD) bereits für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ausgesprochen. Ihr Vorschlag zu einer Neufassung von Artikel sechs sieht unter anderem einen Anspruch jedes Kindes auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung „entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ vor einer staatlichen Entscheidung vor, die seine Rechte betrifft.

Winkelmeier-Becker warf Regierungschefin Kraft Versäumnisse beim Schutz von Kindern vor. „Bei einer Kinderarmutsquote von 23,6 Prozent in NRW ist die Regierung Kraft an ihrem eigenen Anspruch ‚kein Kind zurücklassen‘ grandios gescheitert“, erklärte die CDU-Abgeordnete. Die Forderung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sei daher reine „Symbolpolitik“.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützte hingegen den Vorstoß der SPD. Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland fristeten die Kinderrechte hierzulande trotz einiger Fortschritte „immer noch ein Schattendasein“, teilte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, mit. „Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit.“ Dazu gehöre, „Kinderrechte endlich als eigenständige Rechte im Grundgesetz zu verankern“. (afp)



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