Dahmen will Ukraine-Flüchtlinge in Krankenversicherung aufnehmen

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Ukrainische Flüchtlinge am Hauptbahnhof in Berlin. 14. März 2022.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times29. März 2022

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Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen, hat die umgehende Aufnahme ukrainischer Geflüchtete in die gesetzliche Krankenversicherung gefordert und sich für eine Berufsausübungserlaubnis für ukrainische Gesundheitskräfte ausgesprochen.

„Für alle ukrainischen Ärzte und Pflegekräfte, die nach Deutschland geflohen sind, sollte umgehend eine begrenzte Berufsausübungserlaubnis erlassen werden“, sagte Dahmen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es ist dringend nötig, dass medizinisches Fachpersonal auch hier wenigstens in eingeschränkter Form in der Versorgung anderer Geflüchteter arbeiten kann.“

Der Bund habe das bereits im Jahr 2015 für syrische Geflüchtete schnell auf den Weg gebracht, das müsse auch jetzt passieren. „Aus der Ukraine sind mitunter ganze Pflegeeinrichtungen gemeinsam geflohen“, ergänzte Dahmen. „Wenn beispielsweise Pflegende und Gepflegte zusammen geflohen sind, sollte dieses Pflegeverhältnis in einer deutschen Einrichtung möglichst nahtlos weitergehen.“

Weiter sagte Dahmen: „Geflüchtete aus der Ukraine müssen so schnell wie möglich in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.“ Die gesundheitlichen Leistungen, die sie aktuell über das Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, seien verwaltungsaufwendig und reichten medizinisch nicht für eine adäquate Gesundheitsversorgung aus.

„Dort sind oft nur Basisleistungen enthalten. Für komplexe Langzeittherapien in Folge von chronischen oder besonders schweren Erkrankungen gibt es große Hürden“, sagte der Grünen-Politiker und unterstrich, das gelte für alle Flüchtlinge. „Auch die Sprachmittlung im Gesundheitswesen sollte, so wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, schnellstmöglich erstattungsfähig sein.“ Noch würden Dolmetscher oder technische Sprachmittlungssysteme nicht regulär als Gesundheitsleistung zur Erstattung übernommen. (dts/red)



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