De Maizière erwartet von Türkei rasche Klärung der Vorwürfe gegen Referendum 

"Jetzt muss rasch Klärung darüber hergestellt werden, ob die Abstimmung fair und sauber abgelaufen ist, soweit man unter den derzeitigen Umständen in der Türkei überhaupt davon sprechen kann", sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach dem Referendum in der Türkei.
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Thomas de MaizièreFoto: Adam Berry/Getty Images
Epoch Times18. April 2017

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Türkei zu einer schnellen Klärung der Vorwürfe zum Verfassungsreferendum aufgerufen. „Jetzt muss rasch Klärung darüber hergestellt werden, ob die Abstimmung fair und sauber abgelaufen ist, soweit man unter den derzeitigen Umständen in der Türkei überhaupt davon sprechen kann“, sagte de Maizière der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe).

Der CDU-Politiker sprach die Hoffnung aus, dass die türkische Regierung „vernünftig mit dem Ergebnis des Referendums umgeht und nicht weiter eskaliert“. Folgen sieht der Innenminister auch aus den hohen Zustimmungswerten in deutschen Wahllokalen. „Ich erwarte, dass sich gerade die Türken und die Deutsch-Türken in Deutschland an einer Debatte zu einer konstruktiven gemeinsamen Zukunft beteiligen“, erklärte de Maizière. Ein „weiteres Auseinanderdriften unserer Kulturkreise“ könne und dürfe es jedenfalls nicht geben.

Internationale Wahlbeobachter hatten Kritik am Verlauf des Referendums über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei geübt, welches das Ja-Lager um Präsident Recep Tayyip Erdogan knapp gewonnen hatte. Laut der Beobachtermission des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gab es eine Benachteiligung der Nein-Kampagne im Wahlkampf und im Abstimmungsprozess am Sonntag.

Die türkische Regierung wies die Vorwürfe zurück. Erdogan bezeichnete sie am Montagabend als „politisch motiviert“. Die Wahlbeobachter hatten unter anderem kritisiert, dass die türkische Wahlkommission während des Referendums entschied, auch nicht offiziell zugelassene Wahlunterlagen als gültig zu werten. (afp)



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