Bundesanwaltschaft: Deutsche wegen IS-Mitgliedschaft und Entziehung Minderjähriger angeklagt

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Nur selten führt die Bundesanwaltschaft bisher Terrorverfahren gegen deutsche Islamistinnen, die wieder zurück sind. Symbolbild: Boris RoesslerFoto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times21. Oktober 2019

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine Deutsche erhoben, die sich mit ihren drei minderjährigen Kindern in Syrien dem IS angeschlossen haben soll. Bereits im Juni erwirkte die Karlsruher Behörde gegen die damals 32-jährige Carla-Josephine S. einen Haftbefehl. Ein Sohn der Frau soll 2018 bei einem Angriff von IS-Gegnern ums Leben gekommen sein, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte.

Die Anklage wirft der Deutschen unter anderem Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), die Entziehung dreier Minderjähriger mit konkreter Todesgefahr – davon in einem Fall mit Todesfolge – sowie einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor. S. soll den Ermittlungen zufolge im Herbst 2015 gegen den Willen ihres Ehemanns mit ihren Kindern nach Syrien gereist sein.

Einen ihrer Söhne ließ sie demnach vor dessen Tod in einem IS-Ausbildungslager militärisch ausbilden. Alle Kinder sollen im Sinne der Ideologie der Miliz religiös unterrichtet worden sein. Weil er diese hinterfragte, soll ihr Sohn von der sogenannten Religionspolizei des IS gezüchtigt worden sein. Zudem soll die Frau zusammen mit ihren Kindern bei einer öffentlichen Hinrichtung gewesen sein.

Im Frühjahr 2016 soll S. ein IS-Mitglied geheiratet haben, weil ihr Mann nicht als IS-Kämpfer nach Syrien kommen wollte. Sie ließ sich laut Bundesanwaltschaft die Handhabung eines Sturmgewehrs erklären und besaß eine Handgranate, „um mit dieser bei einem gegnerischen Angriff möglichst viele Angreifer, sich und ihre Kinder zu töten“. Über die Zulassung der Anklage gegen S. und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.(afp)



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