Europawahl 2014: Linken-Stimmen hinzugefügt und AfD-Stimmen ausradiert – Erhebt Staatsanwaltschaft in Halle Anklage?

Bei der Europawahl 2014 gab es in Sachsen-Anhalt Unregelmäßigkeiten: Der Linken wurden Stimmen hinzugefügt und sämtliche AfD-Stimmen ausradiert. Jetzt will die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Titelbild
Wahlbetrug mit Bleistiften. Stimmen wurden für Die Linke hinzugefügt – Stimmen für die AfD ausradiert (Symbolbild).Foto: Win McNamee/Getty Images
Epoch Times23. September 2017

Die „Korrekturen“ von mit Bleistift ausgefüllten Wahlzetteln könnten jetzt juristische Konsequenzen für den Vorsteher eines Wahllokals in Halle haben. Dabei wurden der Linken Stimmen hinzugefügt und sämtliche AfD-Stimmen ausradiert.

„Da waren es plötzlich 101 Stimmen mehr – die seltsame Vermehrung von Stimmen in einem Wahllokal der Stadt Halle bei der Europawahl 2014 hat jetzt ein juristisches Nachspiel gegen den damaligen Vorsteher des Wahllokals, Manfred D.“, berichtet die Zeitung Volksstimme aus Sachsen-Anhalt.

Ob der Verantwortliche auch bei der Bundestagswahl wieder Wahlvorsteher eines Wahllokals sein wird, sei „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht bekannt.

Bei der Bundestagswahl sei der Einsatz von Kugelschreibern vorgesehen, heißt es aus dem Hallenser Rathaus.

Symbolbild. Foto: Sean Gallup/Getty Images

Wahlhelfer deckt Wahlmanipulation auf

Der Hartnäckigkeit des Wahlhelfers Peter Scharz, 77 J., ist es zu verdanken, dass dieser Fall öffentlich wurde. Scharz war im Mai 2014 in dem betroffenen Wahllokal einer der Wahlhelfer.

Der ehemalige Christdemokrat erhob Einspruch, woraufhin das Rathaus die Stimmzettel nachzählte: Statt den tatsächlichen 372 Stimmen hatte der Vorsteher des Wahllokals Manfred D. 473 Stimmen ausgewiesen.

Scharz stellte Strafanzeige wegen Wahlfälschung, dennoch hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Manfred D. zunächst eingestellt. Sie musste es wieder aufnehmen, nachdem Scharz seine Vorwürfe präzisierte.

Der Wahlhelfer hatte beobachtet, wie der Wahlvorsteher die Ergebnislisten „korrigiert“ hatte.

Der war nur am Radieren. Da wurde gefummelt und betrogen“, so Peter Scharz.

„Eine Vier-Augen-Prüfung hatte es bei der Wahl nicht gegeben. Außerdem wurde ich genötigt, das Wahlprotokoll zu unterschreiben, obwohl die Wahl noch lief“, schildert er der Mitteldeutsche Zeitung.

– Quelle: http://www.mz-web.de/28453030 ©2017

Nachdem die Wahrheit ans Licht gebracht wurde, musste die Anzahl der Stimmen für Die Linke von 221 auf nur noch 125 Stimmen korrigiert werden. Bei der AfD musste die Anzahl von „0“ auf tatsächliche 42 Stimmen hochkorrigiert werden.

Die wahlrechtlichen Vorschriften erlauben die Benutzung von Bleistift und Radiergummi. Foto: Leon Neal/Getty Images

Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Wahlfälschung?

Der Staatsanwalt Dennis Cernota sagte der MZ, „Wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen“. Ob die Behörde Anklage wegen Wahlfälschung erheben wird, könne er weder bestätigen noch dementieren, der Vorgang liege noch bei der Staatsanwaltschaft, eine öffentliche Aussage sei derzeit nicht möglich. Laut Informationen der Zeitung Volksstimme werden die Akten der Staatsanwaltschaft nunmehr dem Amtsgericht Halle zur weiteren Entscheidung übersandt.

Auf Wahlfälschung stehen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. (aw)

Siehe auch:

Wahlmanipulation möglich: Computerprogramm für Bundestagswahl gehackt

Österreichs Wahl-Pannen: Auch 14-jährige Kinder wählten Bundespräsidenten

NRW: Nach fehlenden AfD-Stimmen – Alle Wahlkreise werden überprüft

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