Befristete Arbeitsverhältnisse: Was ändert sich mit einer „GroKo“

Union und SPD wollen gestatten, in Firmen mit mehr als 75 Mitarbeitern maximal 2,5 Prozent der Belegschaft ohne Grund zu befristen. Ärgerlich sind jedoch vor allem die "Kettenbefristungen", also ein befristeter Arbeitsvertrag nach dem anderen.
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Die Dauer der Arbeitsverträge wird immer kürzer.Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Epoch Times11. Februar 2018

Die von Union und SPD im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen zu den Befristungen im Arbeitsrecht werden voraussichtlich dazu führen, dass die Zahl der Arbeitsverhältnisse mit sachgrundlosen Befristungen um etwa 400.000 abnimmt.

Zu diesem Ergebnis kommen Experten des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), worüber die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND) in ihren Montagausgaben berichten. Allerdings könne niemand seriös vorhersagen, wie viele dieser Arbeitsverhältnisse dann mit Sachgrund befristet werden, wie viele unbefristet vereinbart werden und wie viele gar nicht mehr zustande kommen.

Die Arbeitsmarktforscher gehen von insgesamt 1,3 Millionen Beschäftigten mit sachgrundlos befristeten Verträgen aus, von denen rund 830.000 in Unternehmen mit mehr als 75 Mitarbeitern arbeiten. Union und SPD wollen ab dieser Firmengröße Unternehmen gestatten, maximal 2,5 Prozent der Belegschaft ohne Grund zu befristen.

„De facto würde sich diese Zahl ungefähr halbieren, wenn die 2,5-Prozent-Grenze greift“, sagte IAB-Chef Joachim Möller dem RND. „Bei Firmen unter 75 Mitarbeitern liegt der Anteil der sachgrundlosen Befristungen bei 2,7 Prozent, also nur knapp über der 2,5- Prozent-Grenze, die die Große Koalition jetzt setzen will. Bei den Unternehmen mit mehr als 75 Mitarbeitern liegt er bei 5,1 Prozent.“, so Möller.

„Das ist eher überraschend, weil größere Firmen eigentlich mehr Möglichkeiten haben, ihr Personal an verschiedenen Stellen einzusetzen und damit flexibler sind.“ Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2013. Der IAB-Chef wertet die geplante Begrenzung begründeter Befristungen von Arbeitsverträgen als positiven Schritt.

„Das Hauptproblem ist die Verkettung begründeter Befristungen, die zu recht von vielen als sehr ärgerlich wahrgenommen wird. Das ist häufig im Öffentlichen Dienst anzutreffen, wo manche sich mehr als ein Jahrzehnt lang von Befristung zu Befristung schleppen“, kritisiert Möller.

„Dass solche Kettenbefristungen jetzt 5 Jahre nicht überschreiten dürfen, hat zumindest die positive Seite, dass Arbeitnehmer nicht endlos hingehalten werden können. Da muss sich gerade auch der Öffentliche Dienst bewegen. Allerdings muss man jetzt aufpassen, dass es nicht zu einer Einstellungsblockade kommt.“ (dts)



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