FDP-Abgeordneter Lechte fordert AfD-Politiker Bystron zum Verlassen des Landes auf

In einer Debatte im Bundestag hat der FDP-Abgeordnete Ulrich Lechte einem AfD-Abgeordneten empfohlen, Deutschland zu verlassen. Bei dem zur Ausreise Aufgeforderten handelt es sich um den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron, der in jungen Jahren vor den Kommunisten in der Tschechoslowakei fliehen musste und sich seitdem für Grund- und Menschenrechte einsetzt.
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Petr Bystron (AfD) bei einer Rede im Bundestag.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Von 6. April 2023

Die Äußerung von FDP-Politiker Lechte erfolgte nach einer Bundestags-Rede Bystrons, in der dieser unter anderem anprangerte, dass „die USA von Biden und Soros […] nicht unser Freund“ seien.

Lechtes Retourkutsche klang dann so: „Falls Ihnen das System im Westen nicht mehr gefällt, das in Freiheit und Demokratie lebt und miteinander arbeitet, empfehle ich Ihnen, die Freiheit zu nutzen, verkaufen Sie alles und emigrieren Sie erneut zu irgendwelchen anderen Freunden auf dieser Welt.“

In einem ersten kurzen Statement und sichtbar emotional angefasst, ergriff Bystron bereits im Bundestag das Wort: „Kollege Lechte, das, was sie da auf persönlicher Ebene gemacht haben, das war absolut unterirdisch! […] Ich wurde verfolgt als 14-, 15-Jähriger für meinen Kampf gegen den Kommunismus. […] Und wegen dieser Werte halte ich natürlich auch die USA hoch, und das habe ich in meiner Rede auch sehr deutlich gemacht […] Die Biden-Regierung verrät diese Werte, genauso wie die FDP die Freiheit verrät hier in Deutschland, und deswegen bin ich froh, dass ich aus der FDP ausgetreten bin.“

2013 war der Politiker, der bevor er in den Bundestag einzog, in München eine Werbeagentur führte, von der FDP in die AfD gewechselt.

Auf Nachfrage von Epoch Times sagte der Bundestagsabgeordnete: „Ich habe schon einmal meine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen müssen. Ein zweites Mal lasse ich das nicht zu. Ich kämpfe für die Freiheit aus tiefster Überzeugung, die auf persönlichen Erfahrungen erwachsen ist.“ Brystron war erst 15 Jahre alt, als er von der tschechoslowakischen Stasi verhaftet wurde. 1988 gelang ihm schließlich die Flucht in die Bundesrepublik Deutschland.

Wer bei der Aufforderung, das Land zu verlassen, eine Assoziation zu vergangenen Zeiten hat, beispielsweise, als es den Ostblock, aus dem Bystron gen Westen geflohen war, noch gab, liegt nicht so falsch:

„Geh doch nach drüben!“ oder „geh doch nach drüben, wenn’s dir hier nicht passt!“ sind umgangssprachliche Redewendungen aus der Zeit der deutschen Teilung, in der Deutschland durch die innerdeutsche Grenze in die DDR und die BRD geteilt war, die es sogar in die Wikipedia mit einem eigenen Eintrag geschafft hat.

In der Online-Enzyklopädie heißt es weiter: „In Westdeutschland wurde die Aufforderung als stereotype Antwort auf kritische Anfragen an die Verhältnisse im eigenen Land geäußert, um einer Diskussion auszuweichen und um Kritikern Sympathien mit den DDR-Verhältnissen zu unterstellen. Mit drüben war die seinerzeit sogenannte Ostzone bzw. das Gebiet der DDR gemeint. In der DDR wurde mit diesen Sätzen mitunter versucht, Kritiker mundtot zu machen.“

Man könnte aber noch weiter zurück gehen, als Juden von Nationalsozialisten hämisch ein Ticket nach Jerusalem ohne Rückfahrschein angeboten wurde.

Stephan Brandner, AfD-Kollege von Bystron im Bundestag, will diese Äußerung nicht im Sande verlaufen lassen: „Wir werden diese unsägliche Entgleisung mit aller Härte verfolgen und den Vorfall vor den Ältestenrat bringen.“

Das wäre auch nicht das erste Mal, dass sich die FDP bei der AFD nach einem Verbalangriff entschuldigen musste, nach Äußerungen mit rassistischen Untertönen, die am Ende vor den Ältestenrat gebracht wurden. So wurde beispielsweise der AfD-Politiker Prof. Harald Weyel von der FDP-Abgeordneten Strack-Zimmermann rassistisch beleidigt. Sie fragte den AfD-Politiker, ein dunkelhäutiger Sohn eines US-GI:

„Woher haben Sie denn diesen Professorentitel?“ Seinen Professorentitel habe er wohl auch aus Afrika beziehungsweise dem Orient! Nach Beschwerde vor dem Ältestenrat einigte man sich darauf, dass Strack-Zimmermann sich zu entschuldigen hatte.



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