FDP klagt gegen Bundesnotbremse: „Ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“

Die FDP und mehrere Bundestagsabgeordnete haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz eingereicht. Es sind bereits mehr als 65 Verfahren anhängig.
Epoch Times27. April 2021

Im Streit um die Corona-Notbremse will die FDP mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Ausgangssperre und die Kontaktbeschränkungen auf eine haushaltsfremde Person zu Fall bringen. Sie wurde heute Morgen als Eilantrag eingereicht.

Dabei verdeutlichen die FDP-Politiker auf einer heute Vormittag in Berlin stattgefunden Pressekonferenz, dass sie diese nicht als Politiker bzw. Parlamentarier, sondern als Bürger einreichten. Daher sei es keine Klage der FDP-Fraktion, sondern von 80 Bürgern, erklärte Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.

Er verwies auf drei zentrale Punkte in der Klage hin:

Zum einen wäre die Ausrichtung der Ausgangssperren auf „nackte Inzidenzzahlen“, die schwankend und laut Gutachten nicht aussagekräftig zu tatsächlichen Infektionen sind, problematisch. Zudem würde nicht unterschieden zwischen Cluster-Ausbrüchen oder diffusen Ausbrüchen.

Zum anderen würden Corona-Geimpften weiterhin grundlegende Freiheiten verweigert. Es wäre auch nicht richtig, Millionen Bundesbürger einzusperren, um wenige, die sich trotz Kontaktverbot in Innenräumen treffen wollen, daran zu hindern. Hier fehle die Verhältnismäßigkeit.

Und schließlich wäre das Gesetz auf fragliche Weise zustande gekommen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion erfülle das Infektionsschutzgesetz die Kriterien eines  Zustimmungsgesetzes, da es Entschädigungspflichten für die Länder beinhaltet (z.B. für Verdienstausfall). Insofern hätte das Gesetz einer Zustimmung des Bundesrates bedurft. Behandelt wurde es allerdings als Einspruchsgesetz, bei dem der Einfluss des Bundesrates geringer ist als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen.

Der Bundesrat hätte seine abweichende Meinung dadurch zum Ausdruck bringen können, dass er Einspruch gegen das Gesetz einlegt. Der Einspruch des Bundesrates hätte dann jedoch durch den Deutschen Bundestag überstimmt werden können.

Buschmann sieht darin eine Anwendung eines „Verfahrenstricks auf dem Rücken der Bürger“. Eine Behandlung als Zustimmungsgesetz hätte zu einer anderen Entscheidung im Bundesrat, zumindest seitens der Bundesländer, in denen die FDP an der Regierung beteiligt ist, geführt, so Buschmann.

Auf den Einwand eines Journalisten, dass das neue Infektionsschutzgesetzes ja nur befristet sei und der Frage, ob dann eine Verfassungsbeschwerde überhaupt Sinn mache, erwiderte Buschmann, dass das bis Ende Juni geltende Gesetz möglicherweise noch entfristet werden könnte. Ein ähnliches Vorgehen habe die Bundesregierung bereits bei anderen Regelungen an den Tag gezeigt.

Thomae: „Pauschale Kontaktbeschränkungen sind ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“

Der stellvertretende FDP-Fraktionschef  Stephan Thomae erklärte bereist im Vorfeld der Pressekonferenz der Zeitung „Augsburger Allgemeine“ (Dienstagausgabe): „Die von Union und SPD beschlossenen nächtlichen Ausgangssperren und pauschalen Kontaktbeschränkungen sind ungeeignete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“. Beide Maßnahmen seien wirkungslos und widersprüchlich.

„Die vorliegenden wissenschaftlichen Studien belegen, dass nächtliche Ausgangssperren so gut wie nichts zur Eindämmung der Pandemie beitragen“, sagte der FDP-Rechtsexperte vor der am Dienstag geplanten Vorstellung der Klageschrift seiner Fraktion. Es sei nicht gefährlich, sich nachts draußen aufzuhalten, sondern es sei gefährlich, sich drinnen zu treffen, fügte er hinzu.

Die FDP-Fraktion wehre sich auch gegen widersprüchliche Besuchsregelungen. „Die Kontaktbeschränkungen auf eine Kontaktperson sind ungeeignet“, sagte Thomae.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung dürfe zwar ein Kind oder Enkelkind allein seine beiden Eltern oder Großeltern besuchen; die Eltern oder Großeltern dürften aber nicht gemeinsam das Kind oder Enkelkind besuchen, egal ob sie bereits geimpft seien oder nicht, kritisierte der FDP Politiker eine fehlende Logik hinter der Einschränkung.

Bereits im Vorfeld des heutigen Tages forderte die FDP die Unabhängigkeit des RKI, weil die „massiv einschneidenden Maßnahmen an Erklärungen dieser Behörde“ gebunden wären, so Kubicki.

Der Bundestagsvize übte Kritik an dem vom RKI ermittelten Inzidenzwert und dem Vorgehen der Behörde und Bundesregierung. Das Ministerium habe ihm bereits „schriftlich bestätigt, dass die vom RKI ermittelte Inzidenz gar keinen Aussagewert hat, was die reale Abbildung des Pandemiegeschehens angeht.“ Dennoch würde der Inzidenzwert als einziger Maßstab im Gesetz stehen.

Die ersten Eilanträge gegen die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes und den § 28b gingen bereits vor der Bestätigung vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. So erklärte der Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Neben der FDP, kündigten auch die Freien Wähler und der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Post sich an Karlsruhe zu wenden.

Klageschrift zum Herunterladen.

(afp/er)



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