Forderungen nach Kürzung des Ehrensolds von Wulff – Privateinkünfte sollen auf Pension angerechnet werden

Beamte im Ruhestand mit Privateinkünften, die noch nicht das Ruhestandsalter erreicht haben, müssen normalerweise ihre Einnahmen auf die Pension anrechnen lassen. Dies gilt nicht für Alt-Bundespräsidenten. Das sorgt nun für Diskussionen.
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Ex-Bundespräsident Christian Wulff.Foto: Nigel Treblin/Getty Images
Epoch Times7. August 2017

200.000 Euro im Jahr – so hoch ist der Ehrensold von Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Nach Berichten über seine Nebentätigkeit fordern Verfassungsrechtler und Steuerzahlerbund nun eine Kürzung der Bezüge früherer Staatsoberhäupter.

„Der Ehrensold für Bundespräsidenten ist ein überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg. Kein anderer staatlicher Amtsträger erhält im Ruhestand weiter 100 Prozent seiner Bezüge“, erklärte der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, der „Passauer Neuen Presse“. Ehemalige Bundespräsidenten sollten nicht besser gestellt sein als Beamte.

Wulff soll als Prokurist für ein türkisches Modelabel arbeiten. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ ist Wulff seit Ende April für die Firma Yargici tätig.

Arnim sagte, wenn ein Beamter im Ruhestand private Einkünfte erziele und noch nicht das Ruhestandsalter erreicht habe, müsse er diese Einnahmen auf die Pension anrechnen lassen.

Auch der Bund der Steuerzahler fordert eine Reform. „Der neue Bundestag sollte nach der Wahl dies auf den Weg bringen“, erklärte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel. Die hundertprozentige Alimentierung des Staatsoberhauptes nach dem Ausscheiden aus dem Amt sei nicht mehr zeitgemäß. Der Ehrensold müsse gesenkt werden, unabhängig von der Person Wulff. (dpa)

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