Gabriel will AfD durch Verfassungsschutz beobachten lassen

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Abstimmung auf dem Gründungsparteitag der "Alternative für Deutschland" am 14.04.2013Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. Januar 2016

Der Vizekanzler und SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel spricht sich nach der Schusswaffen-Äußerung von AfD-Chefin Frauke Petry für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz und einen Ausschluss von den TV-Wahlkampfrunden der öffentlich-rechtlichen Sender aus. Gabriel sagte „Bild am Sonntag“: „Unglaublich, dass solche Parteien ihre Parolen jetzt in öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern absondern dürfen. Früher galt in Deutschland eine klare Regel: Parteien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes wenden, denen helfen wir nicht noch, ihre Propaganda über das Fernsehen zu verbreiten. Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen.“

Gabriel sieht die rechtspopulistische Partei im Konflikt mit dem Grundgesetz: „Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht. Da geht es nicht nur um schräge Forderungen wie die Petrys, dass alle Frauen mindestens drei Kinder bekommen sollen. Sondern die Dame will an der deutschen Grenze auf unbewaffnete Flüchtlinge schießen lassen.“ Gabriel verwies darauf, dass Petry in Dresden geboren sei und eigentlich noch wissen müsse, was es heiße, wenn an einer Grenze auf Menschen geschossen werde. Petry hatte in einem Interview gesagt, notfalls müssten Polizisten an der Grenze „auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz“. Die Unterstützer Petrys beziehen sich in der seit der umstrittenen Äußerung angelaufenen Debatte meistens auf das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)“. Darin ist in § 11 der „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“ unter anderem mit folgenden Worten geregelt: Die „Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.“

(dts Nachrichtenagentur)



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