Gasmangel-Szenario: Bundesnetzagentur gibt Abschaltreihenfolge bekannt

Wem wird das Gas bei einer Mangellage zuerst abgedreht? Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, gibt die Abschaltreihenfolge bekannt. Freizeiteinrichtungen müssten sich demnach auf Abschaltungen einstellen.
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Ein Schild weist auf den Sitz der Bundesnetzagentur hin. (Archivbild).Foto: Oliver Berg/dpa/dpa
Epoch Times17. Mai 2022

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Bei einer Gasnotlage in Deutschland sind Privathaushalte und Bildungsstätten sowie medizinische Einrichtungen komplett vor Abschaltungen geschützt – es könnte aber neben der Industrie auch den Freizeitbereich treffen. Das legte der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Gespräch mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ dar. Eine Gasmangellage sei „eine echte Krise“, sagte Müller. „Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden.“

Die Bundesregierung hatte kürzlich wegen des Ukraine-Kriegs den Notfallplan Gas aktiviert und die Frühwarnstufe ausgerufen. Denn nicht nur im Fall eines Stopps der Lieferungen durch Russland, sondern auch bei einem Gasembargo von europäischer Seite gegen russische Lieferungen entstünde eine ernste Knappheit.

Im Fall einer Mangellage entscheidet die Bundesnetzagentur dann darüber, wer noch wie viel Gas bekommt. In den vergangenen Wochen hatte die Behörde dazu Daten zum Gasverbrauch in Deutschland erhoben und Kriterien für die Reihenfolge möglicher Abschaltungen oder Reduktionen festgelegt.

Freizeiteinrichtungen müssen sich auf Abschaltungen einstellen

Müller stellte nun in der „FAZ“ klar, dass weite Teile des Landes keine Rationierung fürchten müssen. Zu den geschützten Kunden gehörten neben Feuerwehr, Krankenhäusern, Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen und der Bundeswehr auch alle Privathaushalte mit einem Gasverbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden Gas im Jahr, sagte der Behördenchef. „Das deckt auch berufliche oder gewerbliche Zwecke im privaten Haushalt ab, also zum Beispiel Selbständige.“

Ebenfalls geschützt seien Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr, darunter fallen etwa Bäckereien und Supermärkte. Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder müssten sich allerdings auf Abschaltungen einstellen. „Wenn es zur Notlage kommt, ist es einleuchtend, zunächst im Freizeitbereich einzugreifen, bevor wir Industriebetriebe reduzieren oder abschalten, an denen ja viele Arbeitsplätze und auch wichtige Produkte hängen“, sagte der Chef der Netzagentur.

Bei Großverbrauchern in der Industrie geht es den Angaben zufolge um sechs Kriterien, nach denen sich die Abschaltung richtet. Das sind neben der Dringlichkeit der Maßnahme auch die Größe der Firma, die Vorlaufzeiten – denn einige Unternehmen benötigen mehr Zeit für das geordnete Herunterfahren – sowie die damit verbunden wirtschaftlichen Schäden.

Schließlich gehe es um die Kosten und die Wiederinbetriebnahme sowie um die Bedeutung der Versorgung für die Allgemeinheit, führte Müller aus und verwies etwa auf Lebensmittel und Medikamente. Es sei dabei nicht möglich, diese Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. „Es gilt bei geringstmöglichem Schaden, die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden“, sagte Müller. „Einfach wird das nicht.“

Kohlekraftwerke sollen im Notfall zurück ans Netz

Darüber hinaus sollen im Fall eines russischen Gaslieferstopps auch Gaskraftwerke abgeschaltet werden, sofern sie nicht der Netzstabilität dienen, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur weiter. Er erwartet dazu noch im Mai einen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

„Ich erwarte, dass die Kraftwerksbetreiber eine Reihe von Kohlekraftwerken wieder einsetzen können und sollten, um damit Strom zu erzeugen statt aus Gas“, so der Behördenchef. Er verwies darauf, dass eine zugrunde liegende EU-Verordnung die Mitgliedsländer dazu verpflichte, sich gegenseitig zu helfen. „Zum Beispiel müssten wir mit Österreich solidarisch sein und umgekehrt“, so Müller. Man könne auch auf holländisches oder belgisches Gas angewiesen sein, weil die mit ihren LNG-Terminals besser ausgestattet seien. (afp/dts/dl)



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