Gericht kippt Versammlungsleitungsverbot für Pegida-Chef Bachmann

Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes fünfjähriges…
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Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann spricht auf einer Kundgebung der Bewegung in Dresden.Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Epoch Times9. Dezember 2016

Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des islamkritischen Bündnisses aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes fünfjähriges Verbot gekippt, das die Stadt nach den Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei mit dem sächsischen Versammlungsrecht nicht vereinbar, erklärte das Gericht zur Begründung und gab damit einem Eilantrag Bachmanns statt. (dpa)



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