Gericht stoppt bundesweit erstes Streckenradar

Das bundesweit erste Streckenradar ist laut Verwaltungsgericht Hannover unrechtmäßig in Betrieb und muss sofort abgeschaltet werden.
Titelbild
Radar-Hinweistafel.Foto: iStock
Epoch Times12. März 2019

Wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen zur Nummernschilderfassung hat das Verwaltungsgericht Hannover das bundesweit erste sogenannte Streckenradar zur Jagd auf Temposünder gestoppt. Am Dienstag gaben die Richter den Anträgen von Mitgliedern der Vereinigung freiheitsfoo und der Piratenpartei gegen den Probebetrieb des als Section Control bezeichneten Systems auf der niedersächsischen Bundesstraße 6 bei Laatzen statt. Die Aufzeichnung sei nicht gesetzlich geregelt worden.

Das Streckenradar erfasst Fahrzeuge samt Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt in einen Streckenabschnitt automatisch und errechnet daraus die Durchschnittsgeschwindigkeit. Bei Tempoüberschreitungen wird ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt, in allen anderen Fällen werden die Daten gelöscht. Der Probebetrieb der neuen Anlage begann Mitte Januar.

Die Einführung des umstrittenen Systems war nach Angaben der Behörden wegen „datenschutzrechtlichen Klärungsbedarfs“ zuvor bereits mehrfach verschoben worden. Ursprünglich sollte das Projekt schon 2015 starten.

Dem Gericht zufolge wird durch die Erfassung in das grundgesetzlich garantierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Ein solcher Akt sei unabhängig von seiner Schwere grundsätzlich nur auf „einer gesetzlichen Grundlage“ möglich. Diese gebe es bislang aber weder auf Landes- noch Bundesebene, betonten die Verwaltungsrichter.

Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass der niedersächsische Landtag derzeit erst über den Entwurf für ein geändertes Landespolizeigesetz berät, das eine Rechtsgrundlage für den Betrieb schaffen soll. Dass die Anlage im Probemodus laufe, spiele auch keine Rolle. Der Staat sei auf das System darüber hinaus nicht zwingend angewiesen, weil die Überwachung der Geschwindigkeit auch auf andere Weise erfolgen könne.

Das Gericht entschied am Dienstag zugleich in einem Eilverfahren sowie in einem parallel betriebenen Klageverfahren. Das Bundesland Niedersachsen kann gegen die Beschlüsse jedoch noch vorgehen. Den Behörden zufolge hat das neuartige System Vorteile. Unter anderem wird vermieden, dass ortskundige Autofahrer vor einer Radarfalle abbremsen können. Die B6 in diesem Bereich ist ein Unfallschwerpunkt. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion