Hamburg Initiative gescheitert – Entnahme von Lebensmitteln aus Müll ist weiterhin Diebstahl

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Bioabfall. Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times7. Juni 2019

Nach dem Scheitern einer Initiative Hamburgs zur Straffreiheit des sogenannten Containerns will die Hansestadt einen Sonderweg einschlagen.

„Wir wollen mit unserer Staatsanwaltschaft darüber reden. Sie hat nach der Strafprozessordnung die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen“, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) am Freitag im Bayerischen Rundfunk.

Auf der Justizministerkonferenz der Länder war am Donnerstag eine Initiative gescheitert, die Entnahme von Lebensmitteln aus Supermarkt-Müllcontainern nicht mehr unter Strafe zu stellen.

Steffen hatte sich danach enttäuscht gezeigt und gesagt, es verstehe „kein Mensch, warum die Entnahme von Müll bestraft werden muss“.

Dies gilt bislang als Diebstahl. Hamburg schlug deshalb vor, den Eigentumsbegriff oder die Straftatbestände zu ändern, konnte aber vor allem die Minister der Union nicht überzeugen.

Der Grünen-Politiker hätte sich eine bundesweit einheitliche Regelung gewünscht. „Brauchen wir für diese Fälle wirklich das Strafrecht, oder kann man da nicht sagen, da wollen wir Strafverfolgung sein lassen?“, sagte er im Bayerischen Rundfunk. (afp)



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