Heil bei Corona-Impfstatusabfrage durch Arbeitgeber skeptisch

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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, bei einer Pressekonferenz.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Epoch Times31. August 2021

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich skeptisch zu einer Erlaubnis für Arbeitgeber geäußert, den Corona-Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Er frage sich, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte Heil am Dienstag im RBB-Inforadio. Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor gesagt, er könne sich eine solche Möglichkeit vorstellen, um den Corona-Schutz am Arbeitsplatz zu erhöhen. „Wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken“, so Heil.

In der Realität gebe es auch schon Möglichkeiten über die 3G-Regel. Wenn zum Beispiel Restaurants diese Regel nutzten, dann müssten sie natürlich nicht nur ihre Gäste fragen, ob sie genesen, geimpft oder getestet seien, sondern auch ihre Kollegen. Er warte nun zunächst ab, „ob Herr Spahn nur einen Spruch in einer Talk-Show gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat“.

Es gelte aber, vorsichtig mit den Arbeitnehmerrechten zu sein, was die informationelle Selbstbestimmung betrifft: „Bei Gesundheitsdaten muss man das ja zu Ende denken. Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn es hilft, ja. Aber die Debatte abstrakt zu führen und mal aus dem Ärmel zu schütteln, ohne einen gesetzgeberischen Vorschlag, finde ich auch in diesen Zeiten in einem Rechtsstaat nicht richtig.“

Arbeitgeberpräsident: Firmen müssen Corona-Impfstatus abfragen dürfen

Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, hat sich dafür ausgesprochen, dass Firmen den Corona-Impfstatus von Mitarbeitern abfragen dürfen. In der Wirtschaft gebe es zwar zur Frage der Einführung einer 2G-Regel verschiedene Ansichten, die jeweils nachvollziehbar seien, sagte Dulger am Dienstag der „Rheinischen Post“. „Doch bevor wir über diese Frage entscheiden, muss endlich klargestellt werden, dass der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten erfragen darf.“

Die geplante neue Arbeitsschutzverordnung verbiete es dem Arbeitgeber de facto, den Impfstatus abzufragen, sagte der BDA-Präsident. „Das ist kontraproduktiv und verhindert die notwendige Klarheit, die die Betriebe jetzt brauchen.“

In der Debatte um die künftigen Maßnahmen in der Corona-Pandemie wird auch über Vorgaben am Arbeitsplatz diskutiert. Dabei würde eine 2G-Regel nur „Geimpfte oder Genesene“ einschließen. Bei 3G kommen noch negativ auf das Coronavirus getestete Menschen hinzu.

Stiftung Patientenschutz: „Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsrecht“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert unterdessen, dass zumindest Personal in Kliniken und Pflegeheimen ihrem Arbeitgeber gegenüber ihren Corona-Impfstatus offen legen müssen.

„Die Offenbarungspflicht für das gesamte Personal in der Altenpflege und im Krankenhaus muss kommen“, sagte Vorstand Eugen Brysch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Zum Schutz der Pflegebedürftigen und Kranken brauche es Transparenz darüber, wie viele Mitarbeiter geimpft oder genesen seien.

Wer über 3G in der Bahn nachdenke, müsse dieses Modell zunächst zum Schutz der Schwächsten einführen. Brysch sagte: „In der Pandemie, gilt Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsrecht. Jens Spahn muss handeln.“ Am Mittwoch kommt die neue Arbeitsschutzverordnung ins Bundeskabinett. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind uneinig über die Impf-Informationsrechte. (dts/afp)



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