Heizungsgesetz kostet über 1.000 Milliarden Euro? Was Habecks Ministerium dazu sagt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Presseberichte zurückgewiesen, nach denen die Kosten für den Heizungsaustausch gemäß GEG weit höher ausfallen könnten als errechnet. Die Experten hätten sich an die Vorgaben des Normenkontrollrats gehalten.
«Ich bin ganz optimistisch, dass wir auf gutem Weg sind, uns zu einigen», sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat auf Presseberichte reagiert, nach denen der „Erfüllungsaufwand“ für das Heizungsgesetz deutlich teurer sein soll als gedacht (Archivbild).Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 23. Dezember 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Presseberichten widersprochen, nach denen die Kosten für die Wärmewende für Privatpersonen und Stadtwerke weitaus höher ausfallen könnten als im geschätzten „Erfüllungsaufwand“ des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angegeben. Die „Bild“ hatte als erstes Medium unter Berufung auf Daten der Leipziger Stadtwerke darüber berichtet.

Darstellung der „Bild“ „völlig unklar“

„Die Prognose der Stadt Leipzig liegt uns nicht vor. Welche Maßnahmen und Kosten hier angenommen werden und ob diese tatsächlich der Wärmeversorgung zuzurechnen sind und wer die Investitionen tätigen soll, ist daher völlig unklar“, stellte eine Sprecherin des BMWK auf Anfrage der Epoch Times klar. Die „Bild“ habe zudem „eventuelle Kosten [Anm. d. Red.: nicht genauer beziffert] für das Gebäudeenergiegesetz und der kommunalen Wärmeplanung zusammengezählt“. Es handele sich aber um „getrennte Bereiche“: „Die Berechnungen der Stadtwerke in absoluten Zahlen können also nicht einfach dem GEG zugerechnet werden“, schrieb das Ministerium.

Die „von der Bild genannte Summe von 1 Billiarde EUR“ Gesamtaufwand für die Bürger sei aus Sicht des Wirtschaftsministeriums von daher „nicht nachvollziehbar“. Es sei zudem nicht korrekt, jene Zahlen der Leipziger Stadtwerke, die der „Bild“ (Bezahlschranke) vorliegen sollen, auf das gesamte Bundesgebiet zu übertragen. Denn „Bedingungen einzelner Städte“ könnten „nicht 1 zu 1 auf ganz Deutschland hochgerechnet werden“, weil sie „zwischen Nord, Süd, Ost, West, Land und Stadt höchst unterschiedlich“ seien. Außerdem habe die Stadt Leipzig „die Darstellung der Bild in anderen Medien bereits zurückgewiesen“.

Zum Zeitpunkt der Epoch-Times-Berichterstattung lagen keine entsprechenden Stellungnahmen vor.

Das BMWK ergänzte unter Berufung auf das Portal „Wärme für Leipzig“, dass „die Wärmeplanung in Leipzig noch nicht abgeschlossen“ sei. Nach Angaben des Portals sehen dessen Planungen allerdings vor, im Rahmen einer „Erstellung [der] Eckpunkte“ noch im vierten Quartal 2023 eine „Szenarienfestlegung“ auszuarbeiten. Der Ratsbeschluss soll im ersten Quartal 2024 getroffen werden.

Nur Differenz zum Gasheizkessel zählt

Die BMWK-Sprecherin betonte, dass bei der Berechnung des Erfüllungsaufwands „nur die unmittelbaren Folgen des Gesetzes“ erfasst würden: „Kosten für die Transformation des Energiesystems sind nicht erfasst.“ Ein Erfüllungsaufwand im Sinn des GEG errechne sich, indem man die „Sachkosten pro Fall (d.h. Gebäude) mit der Anzahl der Fälle“ multipliziere.

Die mit der Errechnung des GEG-Erfüllungsaufwands betrauten Fachleute müssten folgerichtig eine Methodik anwenden, nach der ausschließlich „die Mehrkosten […] pro Einzelfall darzustellen“ seien. Der Erfüllungsaufwand beschreibe von daher nicht die „absoluten Kosten“, wie die Sprecherin einräumte, sondern ergebe sich vielmehr aus der „Differenz zwischen den Kosten für die neue klimafreundliche Heizung und der Anschaffung eines neuen Gaskessels“.

Gesamtsanierung nicht unbedingt erforderlich

Auch für Kritiker, die die hohen Kosten für eine neue Wärmepumpenheizung plus Fußbodenheizung und Fassadendämmung bemängelten, hatte die Sprecherin ein Argument parat:

In vielen Fällen ist eine Sanierung des gesamten Gebäudes für die Umrüstung auf eine klimafreundliche Heizung nicht erforderlich. Auch in vielen Bestandsgebäuden können beispielsweise Wärmepumpen eingesetzt werden, wenn lediglich einzelne Heizkörper getauscht werden.

Wenn die „energetische Qualität“ eines Hauses oder einer Wohnung dennoch kostenaufwendig erhöht werde, steigere dies häufig auch „die Wirtschaftlichkeit einer klimafreundlichen Heizung“. Überhaupt müssten „viele Gebäude ohnehin in den nächsten Jahren saniert werden“, wenn man „den Wert des Gebäudes […] erhalten“ wolle. Daraus folgert das Ministerium:

Sanierungskosten sind nur zu einem Teil energiebedingt und jedenfalls in vielen Fällen nicht durch das GEG verursacht.“

Normenkontrollrat: „Mit erheblichem Aufwand bemüht“

Maßgeblich für die „Methodik zur Berechnung des Erfüllungsaufwands“, wie er im GEG skizziert werde, ist nach Angaben der BMWK-Sprecherin der „Leitfaden des Nationalen Normenkontrollrats“ (PDF-Datei).

Der Kontrollrat (NKR) habe „in seiner Stellungnahme“ zum GEG-Entwurf (BT-Drucksache 20/6875, Anlage 2, ab Seite 148, PDF) gewürdigt, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) „mit erheblichem Aufwand bemüht“ hätten, „den Erfüllungsaufwand der komplexen Regelung im Detail darzustellen“. Insgesamt sei das Ergebnis „nachvollziehbar“.

In der Tat hatte der NKR diese Worte benutzt, allerdings auch darauf hingewiesen, dass die „Darstellung der Regelungsfolgen […] nicht in jeder Hinsicht methodengerecht“ sei:

Das Ressort hat sich mit erheblichem Aufwand bemüht, den Erfüllungsaufwand einer komplexen Regelung im Detail darzustellen. Dies ist ausdrücklich anzuerkennen. Die Darstellung der Regelungsfolgen ist insgesamt nachvollziehbar, jedoch nicht in jeder Hinsicht methodengerecht. So ist nicht in jedem Einzelfall verständlich, auf welchen Annahmen und Schätzungen der Erfüllungsaufwand und die dargestellten Nutzeneffekte beruhen.“

Genaue Prognose „nur unvollständig und damit nicht sachgerecht“ abbildbar

Detailliertere Daten über den durchschnittlichen GEG-Erfüllungsaufwand für ganz Deutschland, für jeden Haushalt oder pro Kopf nannte das Ministerium trotz Nachfrage nicht. Auch entsprechend aufgeschlüsselte Zahlen für jene Förderungsprogramme, mit denen das BMWK die Umrüstungen bezuschussen will, kamen in ihrer Stellungnahme nicht vor. Es gab lediglich eine pauschale Aussage:

Die finanzielle Höhe eines bestimmten energiepolitischen Eingriffs wie dem Heizungsgesetz können die Kosten der Transformation nur unvollständig und damit nicht sachgerecht abbilden. Bestehende Wechselwirkungen müssen ebenso beachtet werden.“

„Bild“ errechnete weit größeren Aufwand

Nach Informationen der „Bild“ hatten Berechnungen der Stadtwerke Leipzig völlig andere Investitionskosten für die Wärmewende ergeben, als die Prognose des Bundeswirtschaftsministers im GEG vermuten ließe.

Statt der „grob“ auf 130 Milliarden Euro Netto-Erfüllungsaufwand im gesamten Bundesgebiet für die Umrüstungsarbeiten kämen demnach allein auf die Leipziger Stadtbevölkerung Kosten in Höhe von bis zu 30 Milliarden zu. Demnach könnte das Prestigeprojekt der Ampelregierung pro Haushalt im Durchschnitt bis zu 80.000 Euro kosten. Die Stadt Leipzig will ihr Soll schon bis 2038 erfüllt haben.

Das Gebäudeenergiegesetz

Nach Maßgabe des am 8. September 2023 verabschiedeten und von Beginn an umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes soll die komplette Heizungsinfrastruktur Deutschlands bis zum Jahr 2045 „klimaneutral“ funktionieren. Das bedeutet, dass sämtliche Anlagen nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Die Regeln gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.

Die Kommunen wurden per GEG verpflichtet, einen „Wärmeplan“ für ihren Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Städte und Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2026 Zeit; kleinere Kommunen dürfen bis Ende Juni 2028 daran arbeiten. Sobald der Wärmeplan vorliegt, gilt für die Einwohner, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent von erneuerbaren Energien befeuert werden müssen. Das bedeutet in der Regel, dass eine Wärmepumpe mit „grünem“ Strom vorhanden sein muss, falls keine Reparatur im Bestand mehr möglich ist.

Eine Alternative kann ein Anschluss ans Fernwärmenetz sein, falls dies vor Ort möglich ist. Auch eine Biomasseheizung oder ein solarthermisches Heizsystem könnten zum Einsatz kommen. Gasheizungen dürfen vorerst im Heizraum bleiben, wenn sie „H2 Ready“ sind – also auch mit Wasserstoff betrieben werden können.

Ab 2045 dürfen überhaupt keine Öl- oder Gasheizungen mehr betrieben werden. Bei Verstößen drohen saftige Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.



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