Illegale Einreise – Ermittlungsverfahren für den Papierkorb

Illegale Einreise führt zu einem Ermittlungsverfahren, Flüchtlinge werden nach der Genfer Flüchtlingskonvention jedoch nicht wegen einem fehlenden Visum bestraft. Von 2015 bis Ende März 2016 gab es 672.561 Ermittlungsverfahren - bei offiziell 1,2 Millionen Migranten - von denen 357.049 wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wurden.
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Ein Bundespolizist kümmert sich im Eurocity in Rosenheim um Flüchtlinge: Illegale Einreise muss verfolgt werden, die Justiz hat dabei keinen Ermessensspielraum.Foto: Nicolas Armer/Archiv/dpa
Epoch Times12. Juni 2016

Die Flüchtlingskrise belastet Deutschlands Staatsanwälte mit einem Aktenberg Hunderttausender ergebnisloser Ermittlungsverfahren.

Im vergangenen Jahr und im ersten Quartal dieses Jahres leiteten die Strafverfolger deutschlandweit eine Rekordzahl von mindestens 672.561 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise beziehungsweise sonstiger Straftaten nach dem Ausländer- und Asylverfahrensgesetz ein. Das ergab eine Umfrage der dpa bei den Justizministerien und -behörden aller 16 Bundesländer.

Die tatsächliche Zahl ist noch etwas höher, da Brandenburg und Thüringen noch keine Daten für das erste Quartal zur Verfügung stellen konnten.

Überwiegend handelt es sich um Ermittlungsverfahren für den Papierkorb. So wurden von Anfang Januar 2015 bis Ende März 2016 mehr als die Hälfte dieser Fälle – 357.049 – allein wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt.

Daneben gibt es noch mehrere weitere Einstellungsgründe. Nur ein Bruchteil der Verfahren hat für die Betreffenden tatsächlich Folgen. Beispiel Hamburg: 2015 gab es in der Hansestadt zwar 7.060 einschlägige Verfahren, doch davon endeten lediglich 116 mit Anklage, Strafbefehl oder Geldauflage.

Bayern: 269.000 Verfahren begonnen, davon 230.000 wegen Geringsfügigkeit wieder eingestellt

Am stärksten belastet sind die bayerischen Staatsanwaltschaften, weil die meisten Flüchtlinge über Bayern einreisen. Allein im Freistaat wurden von Januar 2015 bis Ende März 2016 knapp 269.000 entsprechende Verfahren angelegt, von denen fast 230.000 wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wurden.

Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren und der Einstellungen hat Gründe: Illegale Einreise muss verfolgt werden, die Justiz hat dabei keinen Ermessensspielraum. Flüchtlinge aber fallen unter den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention – die Tatsache, dass die wenigsten mit einem ordentlichem Visum nach Deutschland kommen, wird nicht bestraft.

Tatsächlich von der Justiz verfolgt werden daher in aller Regel nur die, die sich noch anderer Straftaten schuldig machen oder mehrfach illegal einreisen. „Ergeben sich hierbei keine Hinweise auf weitere Straftaten, können die Verfahren, insbesondere wegen geringer Schuld, eingestellt werden“, heißt es etwa im Justizministerium von Rheinland-Pfalz in Mainz.

Ungeachtet der immensen Anzahl von Ermittlungsverfahren deuten die Zahlen darauf hin, dass Deutschlands Staatsanwälte angesichts der vielen Papierkorb-Fälle keinen übermäßigen Eifer bei der Strafverfolgung von Flüchtlingen entwickeln.

Eigentlich müsste nach dem Legalitätsprinzip gegen jeden, der die deutsche Grenze ohne gültige Papiere überschreitet, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

700.000 Ermittlungsverfahren bei ca. 1,2 Millionen Migranten?

Doch gibt es eine auffällige Diskrepanz: Denn knapp 700.000 Ermittlungsverfahren stehen mutmaßlich um die 1,2 Millionen Menschen gegenüber, die im fraglichen Zeitraum nach Deutschland kamen.

Zwar wird ein Teil der Verfahren erst mit monatelanger Verzögerung eingeleitet. Dennoch stellt sich die Frage, ob womöglich Hunderttausende Flüchtlinge eingereist sind, ohne dass ermittelt wurde.

Hinter den Kulissen gibt es in der Justizministerkonferenz ein Tauziehen. Niedersachsen und das Saarland schlugen im vergangenen Herbst vor, die unerlaubte Erst-Einreise und den „einfachen“ unerlaubten Aufenthalt zu „entkriminalisieren“.

Die Begründung: „Um den hiermit verbundenen hohen Arbeitsaufwand, dem wegen der regelmäßig erfolgenden Einstellungen der Verfahren wenig praktischer Nutzen gegenüber steht, zu vermeiden“, wie ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums erläutert.

Doch das will Bayern auf keinen Fall mitmachen. „Das wäre das völlig falsche Signal“, sagt Justizminister Winfried Bausback. Denn jeder Staat habe Grenzen, und jeder Staat müsse sein Territorium schützen können, argumentiert der CSU-Politiker: „Das gehört zu den Kernbereichen staatlicher Aufgaben.“

Momentan sind die Flüchtlingszahlen niedrig. Doch haben in den vergangenen Wochen bereits wieder deutlich mehr Migranten das Mittelmeer überquert. (dpa)



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