Ifo: Wie soll die Reform der Einkommensteuer und Grundsicherung aussehen

Das Institut sieht an einigen Stellen im Steuer-System Verbesserungspotential. Die Vorschläge im Detail.
Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge oder Solidaritätszuschlag - das Münchner Ifo-Institut möchte mit einer Reform dieser Punkte für mehr Beschäftigung sorgen.
Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge oder Solidaritätszuschlag - das Münchner Ifo-Institut möchte mit einer Reform dieser Punkte für mehr Beschäftigung sorgen.Foto: picture alliance / dpa
Epoch Times13. September 2023

Das Münchner Ifo-Institut schlägt eine Reform von Einkommensteuer und Grundsicherung vor, um mehr Menschen dazu zu bringen, eine Beschäftigung aufzunehmen.

Kernpunkte sind eine Deckelung beim Ehegattensplitting, Erhöhungen bei Grundfreibeträgen, Werbekostenpauschalen und Kinderfreibeträgen, eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie Änderungen bei der Grundsicherung, wie die Wirtschaftsforscher mitteilten.

„Durch die Reform würde die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden im Umfang von 184.000 Vollzeitstellen steigen. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen“, erwartet Ifo-Experte Andreas Peichl. Für den Staatshaushalt entstünden dabei keine zusätzlichen Kosten.

Realsplitting statt Ehegattensplitting

Konkret soll an die Stelle des Ehegattensplittings ein Realsplitting treten. Statt gemeinsam veranlagt zu werden, sollen Eheleute ein zu versteuerndes Einkommen bis zur Höhe des gesetzlichen Unterhaltsfreibetrags – aktuell 13.805 Euro – auf den zweitverdienenden Partner übertragen dürfen.

Durch die Deckelung würden die Arbeitsanreize für Zweitverdienende erhöht, hieß es vom Institut. Denkbar sei auch, diese Regel auf alle Menschen in Fürsorgegemeinschaften anzuwenden.

Grundfreibetrag soll steigen

Der Grundfreibetrag soll dem Vorschlag zufolge um 500 auf 11.408 Euro steigen, die Werbekostenpauschale um 200 auf 1430 Euro. Beim Spitzensteuersatz schlägt das Ifo 44 statt 42 Prozent vor – weiterhin ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro. Beim Reichensteuersatz regt das Ifo 47 statt 45 Prozent an – allerdings erst ab einer um rund 25.000 auf 302.825 Euro erhöhten Grenze.

„Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential“ sagte Ifo-Forscher Maximilian Blömer. „Gerade bei Alleinstehenden könnten weitere Arbeitsanreize geschaffen werden, durch die sie ihr verfügbares Einkommen steigern könnten.“ (dpa)



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