Justizminister will Vorratsdatenspeicherung „endgültig streichen“

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Ein Mann arbeitet an einem Computer.Foto: iStock
Epoch Times21. Dezember 2021

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schließt aus, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wieder zur Anwendung kommt. „Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie verstoße gegen die Grundrechte.

„Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei. Daher haben Gerichte die Anwendung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung immer wieder gestoppt.“

Stattdessen sollten Telekommunikationsanbieter „bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern müssen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können“. Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten aller Bürger gespeichert würden, soll das nur anlassbezogen bei bestimmten Personen erfolgen.

„Dieses Verfahren soll nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein“, sagte Buschmann. „Das wäre rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für die Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben. Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich.“

Zugleich kündigte Buschmann an, gemeinsam mit Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Sicherheitsgesetze auf den Prüfstand zu stellen. „Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen, und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren“, sagte er. „Es geht darum, die Bürgerrechte zu stärken.“ (dts)



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