Kartellamt verhängt Bußgelder gegen Hersteller von Kfz-Kennzeichen in Millionenhöhe

Die Firmen sowie fünf persönlich Betroffene müssen insgesamt acht Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen beim Verkauf von geprägten Kennzeichen zahlen, wie das Bundeskartellamt mitteilte.
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Alte Autokennzeichen der Thüringer Städte Schmölln, Bad Lobenstein, Bad Langensalza und Zeulenroda-Triebes.Foto: Martin Schutt/Illustration/dpa
Epoch Times23. Dezember 2019

Wegen Wettbewerbsverstößen hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen vier große Hersteller von Kfz-Kennzeichen verhängt. Die Firmen sowie fünf persönlich Betroffene müssen insgesamt acht Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen beim Verkauf von geprägten Kennzeichen zahlen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Sie sollen von 2000 bis 2015 für 40 Prozent der lokalen Märkte Absprachen getroffen und den Verkauf beschränkt haben.

Insbesondere hätten die Unternehmen abgesprochen, „wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten“, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Demnach wurden „anschließend Erträge, Kosten und Gewinne vergemeinschaftet, um dadurch das unternehmerische und wettbewerbliche Risiko auszuschließen“.

Nach Angaben des Kartellamts bestätigten alle Betroffenen die Kooperationen und stimmten einer „einvernehmlichen Verfahrensbeendigung“ zu, was bei der Festsetzung des Bußgelds berücksichtigt wurde. Jährlich werden laut Kartellamt rund 25 Millionen Kfz-Kennzeichen in Deutschland geprägt und verkauft, im Tatzeitraum kostete ein Paar demnach zwischen 20 und 30 Euro.

Verbraucher, die beispielsweise ein Auto zulassen wollen, müssen zunächst in einer Zulassungsstelle die Kfz-Zulassung beantragen und im Anschluss die Kennzeichen bei einem Schilderpräger anfertigen lassen. In den Prägestellen wird dann das gewünschte Kennzeichen gefertigt und schließlich – noch ohne TÜV-Plakette und amtliches Siegel – an den Kunden verkauft. Danach muss das geprägte Kennzeichen wieder der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um dort die amtlichen Siegel aufbringen zu lassen. (afp)



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