Kinderhilfswerk grundsätzlich zufrieden: Ehen von Kindern unter 16 Jahren sollen ausnahmslos für nichtig erklärt werden

Wie das vom Kabinett verabschiedete Gesetz vorsieht sollen bereits bestehende Ehen - auch von Flüchtlingen - bei Minderjährigen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Ehen von Kindern unter 16 Jahren sollen ausnahmslos für nichtig erklärt werden.
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Ein Kind protestiert gegen KinderehenFoto: GABRIEL BOUYS/AFP/Getty Images
Epoch Times5. April 2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat sich grundsätzlich zufrieden mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung gegen Kinderehen gezeigt. Die Regelung, dass Ehen grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, sei im Grundsatz richtig, erklärte Verbandspräsident Thomas Krüger am Mittwoch. Allerdings müsse mehr Raum für Ausnahmen geschaffen werden: Entscheidend müsse im Fall von 16- und 17-Jährigen auch die Meinung der Minderjährigen sein.

Das vom Kabinett verabschiedete Gesetz sieht vor, dass unter 18-Jährige in Deutschland nicht mehr heiraten können. Bereits bestehende Ehen – auch von Flüchtlingen – sollen bei Minderjährigen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Ehen von Kindern unter 16 Jahren sollen ausnahmslos für nichtig erklärt werden.

Das Kinderhilfswerk trat auch dafür ein, eine Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. So sieht es auch die bisherige Rechtslage vor, die mit dem Gesetz geändert werden soll. „Diese hat sich aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Vergangenheit bewährt“, erklärte der Verband.

Ehen von unter 16-Jährigen zukünftig nicht mehr

Als „Fortschritt“ bezeichnete es das Kinderhilfswerk, dass Ehen von unter 16-Jährigen in Deutschland zukünftig nicht mehr anerkannt werden. Sie sollten allerdings nicht pauschal für nichtig erklärt, sondern von einem Familiengericht aufgehoben werden. Anderenfalls drohe den Betroffenen beispielsweise der Verlust von Unterhalts- und Erbschaftsansprüchen. „Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen“, warnte Krüger. (afp)

 



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