Klimageld: Verbraucherschützer fordern 139 Euro Rückerstattung für alle

In der Diskussion ums Klimageld drängen Verbraucherschützer auf finanzielle Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Einnahmen aus dem 2021 eingeführten CO2-Preis müssten vom Staat an die Menschen zurückfließen: 139 Euro pro Kopf.
Der Bundestag hat den CO2-Preis angehoben, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt.
Der Bundestag hat den CO2-Preis ab 2024 angehoben, der auf Sprit, Gas und Heizöl anfällt.Foto: Christophe Gateau/dpa
Epoch Times21. Dezember 2023

Durch die Einführung des CO2-Preises Anfang 2021 habe der Staat bislang 11,4 Milliarden Euro eingenommen, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag. Diese Summe müsse „vollständig“ als Klimageld an die Verbraucher ausgezahlt werden – was einer Einmalzahlung von 139 Euro pro Kopf entspricht.

„Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten“, erklärte vzbv-Chefin Ramona Pop. Die Einnahmen daraus müsse die Bundesregierung allerdings „über ein Klimageld“ an alle Verbraucherinnen und Verbraucher zurückerstatten, forderte sie. „Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.“

Laut den Berechnungen der Verbraucherschützer, über die am Donnerstag zunächst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet hatte, leisteten private Haushalte etwa drei Viertel der Zahlungen für die CO2-Bepreisung seit 2021. Das restliche Viertel kommt demnach von den Unternehmen, die diese Beträge laut vzbv aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher weitergeben.

Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürgerinnen und Bürger zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person – oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie.

Das Bundeswirtschaftsministerium verwies laut ARD-Hauptstadtstudio mit Blick auf die Berechnungen des vzbv darauf, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem CO2-Preis in den Klima- und Transformationsfonds geflossen und so durchaus auch bei den Bürgern gelandet seien: etwa durch Förderprogramme für die Gebäudesanierung und den Heizungstausch, Energieberatung oder die E-Autoförderung.

Damit seien Verbraucher gezielt unterstützt worden. Zudem sei der CO2-Preis dieses Jahr nicht wie geplant erhöht worden, um die Menschen zu entlasten.

Die CO2-Bepreisung war im Januar 2021 von der damaligen Großen Koalition aus Union und SPD eingeführt worden und zielt darauf ab, im Kampf gegen den Klimawandel den Verbrauch von fossilen Brennstoffen zunehmend unattraktiver zu machen und den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher fallen dadurch höhere Kosten an, beispielsweise bei Benzin und Diesel.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und der FDP schlug deshalb in ihrem Koalitionsvertrag ein Klimageld zum Ausgleich dafür vor. Bis heute gibt es aber keinen Termin für die Einführung.

Zuletzt waren die Rufe nach dem Klimageld wieder lauter geworden, da die „Ampel“ zur Finanzierung des Haushalts 2024 in der vergangenen Woche beschlossen hatte, den CO2-Preis zum 1. Januar stärker anzuheben. Statt von 30 auf 40 Euro wird er nun auf 45 Euro erhöht. Dies bringt dem Staat Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. (afp)



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