Klosterwald-Prozess: Verurteilung wegen Frauenmordes

Eine junge Frau wird im September 2015 in einem Waldgebiet in Niedersachsen getötet. Ein Sexualmord? Der Tathergang bleibt trotz eines Urteils weiter unklar.
Ein 54 Jahre alter Angeklagter sitzt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Mordes an einer 23 Jahre alten Frau im September 2015 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Ein 54 Jahre alter Angeklagter sitzt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück. Das Gericht verurteilte den Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe.Foto: Elmar Stephan/dpa
Epoch Times17. März 2022

Rund sechseinhalb Jahre nach einem tödlichen Gewaltverbrechen an einer 23-jährigen Studentin im niedersächsischen Rehburg-Loccum hat das Landgericht Osnabrück einen 54-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter befanden den Mann des Mordes für schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Sie verfügten außerdem eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung des Angeklagten. (Az.: 6 Ks 5/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor zwei vorangegangene Urteile gegen den Angeklagten aufgehoben.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Mann die junge Frau im September 2015 während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug in einem Waldstück am Kloster Loccum getötet. Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Freiheitsstrafe für psychisch kranke oder drogenabhängige Täter.

Eine Vielzahl von Indizien habe in der Gesamtschau für eine Verurteilung ausgereicht, erläuterte der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung. Dazu hätten ein am Tatort gefundenes Kaugummipapier mit einer Blutspur des Angeklagten und eine DNA-Spur des Manns unter den Fingernägeln der jungen Frau gehört.

Zudem seien die zahlreichen Vorstrafen des 54-Jährigen berücksichtigt worden. Die Richter kamen mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft in voller Höhe nach. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert.

Bereits drittes Urteil – noch nicht rechtskräftig

Der Mann hatte wegen der Tat bereits zweimal vor Gericht gestanden. 2017 verurteilte ihn das zunächst zuständige Landgericht Verden wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft und Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil hob der BGH in einem von der Nebenklage angestrengten Revisionsverfahren auf und verwies den Fall zu neuerlichen Verhandlung zurück an das Landgericht Verden.

In einem zweiten Prozess sprachen die Richter den Beschuldigten 2019 dann frei. Das Urteil erging aus „tatsächlichen Gründen“, worunter Juristen etwa fehlende Beweise verstehen.

Gegen dieses Urteil legten Staatsanwaltschaft und ebenfalls die Nebenklage Revision ein, welcher der BGH stattgab. Aufgrund entsprechender Regelungen in der Strafprozessordnung wurde der Fall für den dritten Prozess an das Landgericht Osnabrück überwiesen. (afp/dpa/mf)



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