Koalitionsvertrag kündigt Reformierung des Familienrechts an

Vater, Mutter, Kind. Dieses traditionelle Familienbild wird vom Koalitionsvertrag der Ampel zutiefst erschüttert. Galt bislang, dass sich Eltern um die Belange ihres Kindes kümmern, soll das Sorgerecht nun auf zwei weitere Erwachsene ausgedehnt werden können. Auch ein Recht auf Selbstbestimmung des Geschlechts ist im Koalitionsvertrag verankert.
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Eine glückliche Familie.Foto: iStock
Von 26. Dezember 2021
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Recht auf Schwangerschaftsabbrüche, Änderung des Geschlechts, staatliche Kampagnen, in denen Kinder über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verspricht einige Veränderungen, die auf Familien zukommen. Das Abstammungsrecht wird auf den Kopf gestellt – oder, wie es Vera Lengsfeld zusammenfasst: „Die traditionelle Familie soll es in Deutschland nicht mehr geben.“

Zu Olaf Scholz‘ Zeit als SPD-Generalsekretär ließ seine Aussage „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“ so manche Väter und Mütter gleichermaßen zusammenzucken. In einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“ am 3. November 2002 hatte sich Scholz zu diesem Satz hinreißen lassen, bei dem es um die Förderung von Ganztagsschulen sowie ein Gesetz ging, das 20 Prozent Krippenplätze vorschreibt.

Als Bundeskanzler ist er nun maßgeblich an der Umsetzung des Koalitionsvertrags beteiligt, womit die eine oder andere Formulierung in einem neuen Licht erscheint. „Wir wollen die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern und orientieren uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention“, heißt es darin, wobei ein entsprechender Gesetzentwurf angekündigt wird. Zugleich soll die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stärker überwacht werden.

An ihrem Plan, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, ist die letzte Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel gescheitert. Mehrfach wurde das Thema eingebracht. Zu einer Aufnahme im Grundgesetz kam es jedoch nicht.

„Mit einer Kampagne informieren wir Kinder über ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten“, heißt es nun im vorliegenden Koalitionsvertrag. Was dies für einzelne Familien konkret bedeutet, bleibt abzuwarten. Vera Lengsfeld fasst die vermuteten Auswirkungen in drastische Worte: „Kinder sollen regelrecht gegen ihre Eltern aufgehetzt werden.“

Genügend Konfliktpotenzial in Familien bietet der Koalitionsvertrag, beispielsweise wenn Kinder ihr darin ausgewiesenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern einfordern, obwohl es familiäre Diskrepanzen gibt.

Modernisierung des Familienrechts

Überhaupt beabsichtigt die Koalition, das Familienrecht zu modernisieren. Im Rahmen eines erweiterten Sorgerechts soll dieses nicht den Eltern zukommen, sondern auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden können. Wie diese vier Personen dann miteinander um das betroffene Kind agieren sollen, ist fraglich.

Hierneben soll das „Institut der Verantwortungsgemeinschaft“ eingeführt werden „und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“, so die Formulierung im Koalitionsvertrag.

Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wer ein minderjähriges Kind adoptieren will, muss nicht zwingend verheiratet sein. Hier ist die Ehe nicht mehr ausschlaggebendes Kriterium.

In den Fällen, in denen Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, soll ein unverheirateter Vater durch einseitige Erklärung das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden.

Überhaupt wird der Begriff „Familie“ weiter gefasst. Was einst aus Vater, Mutter, Kind bestand, wird flexibler gestaltet. „Familie ist vielfältig und überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen“, heißt es im Koalitionsvertrag, wobei Familien Zeit und Anerkennung brauchen. Hierzu sollen Förderleistungen entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert und der Rechtsrahmen für Familien modernisiert werden. „Das Wohl des Kindes ist dabei für uns zentral.“

Förderung von Regenbogenfamilien und Queer-Gruppen

Queer-Feindlichkeit will die Regierung entgegenwirken – mit einem nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und gleichgeschlechtlicher Vielfalt, beispielsweise durch Aufklärung an Schulen und in der Jugendarbeit, Förderung von Angaben für ältere LSBTI (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) und den Fortschritt des Diversity Managements in der Arbeitswelt, insbesondere im Mittelstand und öffentlichen Dienst. „Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sichern wir dauerhaft im Bundeshaushalt ab“, heißt es unter der Rubrik „Queeres Leben“ des Koalitionsvertrages. Auch Regenbogenfamilien würden in der Familienpolitik stärker verankert.

Des Weiteren soll ein Verfahren beim Standesamt ermöglicht werden, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht – ebenfalls eine Regelung, die unter der alten Regierung nicht zustande kam. Bereits mit dem 14. Geburtstag sollte das Geschlecht „selbstbestimmt“ wählbar sein, und zwar ganz unabhängig von körperlichen Merkmalen.

Eine am Kindeswohl „orientierte partnerschaftliche Betreuung“ minderjähriger Kinder soll auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht und dafür erforderliche Bedingungen geschaffen werden. Woran diese gemessen werden, ist nicht näher definiert.

Die Streichung des Paragrafen 219 StGB

Eine ganz klare Ausrichtung hat die Ampelkoalition zur Abtreibung: „Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“ Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen müsse gestärkt werden.

„Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden, wobei Schwangerschaftskonfliktberatungen künftig auch online möglich sein sollen.

Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. „Daher streichen wir § 219a StGB“, so die Regierung. In dem Paragrafen geht es um ein Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch.

Gleichzeitig will die Regierung ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung werde „diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Verfahren der künstlichen Befruchtung mit Spendersamen eines Dritten], unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität“ förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen würden überprüft. Die Kosten sollen unabhängig von einer Landesbeteiligung zu 25 Prozent vom Bund, also von Steuerzahlern, übernommen werden, bis die Kosten schließlich nach und nach vollständig übernommen werden.

Es soll eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen soll.

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