Koffermord in Berlin: Brüder zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt

Das Foto der Überwachungskamera mit den zwei Brüdern und einem großen schweren Koffer, in dem ihre tote Schwester lag, ging durch die Medien. Es zeigt, wie beide Brüder den Koffer tragend gerade am Berliner Bahnhof Südkreuz in den ICE-Zug Richtung München steigen. Nun fällte das Berliner Landgericht sein Urteil über die afghanistanstämmigen Brüder.
Titelbild
Ein ICE am Berliner Hauptbahnhof.Foto: iStock
Epoch Times17. Februar 2023

Das Berliner Landgericht hat am 16. Februar im sogenannten Koffermord den 28-jährigen Sayed Yousuf H. sowie seinen 24-jährigen Bruder Seyed Mahdi H. wegen Mordes an ihrer Schwester zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, am 13. Juli 2021 ihre Schwester Maryam H. in eine Wohnung in Berlin-Neukölln gelockt, gefesselt, geknebelt, sie mit einem Tuch stranguliert und ihr anschließend die Kehle durchgeschnitten zu haben.

Den Leichnam ihrer Schwester haben die beiden Brüder dann nach den Feststellungen des Gerichts in einem großen Koffer verstaut und diesen anschließend mit dem Zug nach Bayern transportiert, an den Wohnort des älteren Bruders. Dieser habe die Leiche seiner Schwester schließlich am Rande eines Schuttabladeplatzes verscharrt.

Zum Motiv der beiden aus Afghanistan stammenden Angeklagten stellte die Kammer fest, dass die Brüder ihre Schwester getötet hätten, weil diese sich zunehmend ihren archaischen Wert- und Ehrvorstellungen widersetzt habe und in Berlin ein selbstbestimmtes Leben habe führen wollen. Dass die Brüder sich aufgrund ihres „unehrenhaften Kodex“ über das Lebensrecht der eigenen Schwester erhoben hätten, sei besonders verabscheuungswürdig, so der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer Dr. Bernd Pickel in seiner Urteilsbegründung. Diese Motivation erfülle das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Die Angeklagten verbleiben weiter in Untersuchungshaft. (er)



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