Länder wollen Inkrafttreten von Cannabis-Gesetz verzögern

Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben.
Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.
Cannabis soll im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Epoch Times29. Februar 2024

Der nordrhein-westfälische Landesjustizminister Benjamin Lambach (Grüne) erklärt gegenüber dem Medienhaus „Table.Media“, dass die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes „nicht annähernd“ ausreiche, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“.

Allein in Nordrhein-Westfalen müsse „in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, erklärte Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gehört worden.

Daher soll das Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes verzögert werden.

Justiz überfordert

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, weil die Justiz mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert sei. „Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, sagte Wahlmann zu „Table.Media“.

„Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten“, sagte die Ministerin weiter.

Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.

Im Bundesrat, der sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf befasst, zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden sich die Ausschüsse des Bundesrats mit dem Gesetz befassen, das als Einspruchsgesetz eingestuft ist. (afp)



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