Merkel lehnt türkisches Todesstrafen-Referendum in Deutschland ab

Kanzlerin Angela Merkel ist dagegen, dass die Türkei - sollte sie die Todesstrafe wieder einführen wollen - dafür in Deutschland wirbt. Zwar gebe es noch keine konkreten Anfragen, sagte Merkel im Gespräch mit WDR 5. Die Frage sei aber leider nicht so hypothetisch, da das Thema in der Türkei diskutiert worden sei.
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Am 18. Oktober 2015 besuchte Bundeskanzlerin Merkel den türkischen Präsidenten Erdogan im Yildiz-Palast in Istanbul/Türkei.Foto: Guido Bergmann/Bundesregierung via Getty Images
Epoch Times9. Mai 2017

Die Bundesregierung wird nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht zulassen, dass in Deutschland für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei geworben wird. Zwar gebe es noch keine konkreten Anfragen, sagte Merkel am Dienstag im Radiosender WDR 5. Die Frage sei aber leider nicht völlig hypothetisch, „denn das Thema ist in der Türkei diskutiert worden“.

Es sorge daher für Klarheit zu sagen, dass „für einen Inhalt, den wir absolut ablehnen, wie etwa die Todesstrafe“, in Deutschland nicht geworben werden dürfe, sagte Merkel.

Nach türkischem Recht sind im Ausland lebende Türken bei Wahlen und Referenden in dem Land wahlberechtigt. Zuletzt war dies bei dem umstrittenen türkischen Verfassungsreferendum im April der Fall gewesen. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat inzwischen auch ein weiteres Referendum zur Einführung der Todesstrafe ins Gespräch gebracht.

Die Bundesregierung hatte bereits in der vergangenen Woche klargestellt, dass sie die Genehmigung eines Todesstrafen-Referendums für in Deutschland lebende Türken ablehnt. Grundsätzlich gebe es keine Pflicht, dem Antrag eines anderen Staates auf Abstimmungen in seinen Botschaften oder Konsulaten in Deutschland zuzustimmen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag. Die Bundesregierung könne „eine Abstimmung hier in Deutschland auch untersagen“.

Ein Wahlrecht gibt es auch für im Ausland lebende Deutsche bei Wahlen in Deutschland, hier allerdings üblicherweise mit dem Instrument der Briefwahl. Diese Möglichkeit sieht das türkische Wahlrecht nicht vor. (afp)



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