Mit Corona-Testzentren 650.000 Euro erschlichen – mehrjährige Haftstrafe

Wegen „gewerbsmäßigen Betrugs“ wurde ein 46-Jähriger verurteilt. Dabei wies der Richter darauf hin, dass man es dem Mann durch die Behörden „besonders leicht“ gemacht habe.
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„Diese Filiale bleibt geschlossen. Bleiben Sie gesund“, heißt es auf einem Zettel, der an einem stillgelegten Coronavirus-Testzentrum im Bezirk Mitte am 12. August 2022 in Berlin klebt.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Epoch Times22. Februar 2023

Die 28. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am Montag, 20. Februar, einen 46-jährigen Berliner wegen Betrugs in zwei Fällen (davon in einem Fall versucht) zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Darüber hinaus ordnete das Gericht die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 649.150,84 Euro an.

Nach den Feststellungen des Gerichts habe sich der Angeklagte im November 2021 in einem Online-Verfahren bei dem zuständigen Landesamt in Baden-Württemberg als Teststellenbetreiber registrieren lassen. Für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 habe er anschließend gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eine hohe Anzahl an Corona-Testungen abgerechnet. Die Teststellen hätten zu keinem Zeitpunkt existiert. Hierdurch habe er betrügerisch Taterträge in Höhe von fast 650.000 Euro erwirtschaftet.

Es lägen jeweils besonders schwere Fälle des Betrugs vor. Der Angeklagte – der in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt hatte – habe gewerbsmäßig gehandelt. In einem Fall sei ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden. Für beide Fälle gelte daher ein erhöhter Strafrahmen.

„In einer Situation, die für uns alle nicht gut gewesen ist, hat der Angeklagte Krankenkassen geplündert“, so der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass dem Angeklagten die Tatbegehung besonders leicht gemacht worden sei. Es habe nahezu keine Überprüfung durch die zuständigen Behörden gegeben, so der Richter.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten sowie die Einziehung der Taterträge beantragt. Der Verteidiger hat eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren und fünf Monaten gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anklage wegen Millionenbetrugs

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte im Januar Anklage gegen fünf Männer wegen gefälschter Anträge auf Corona-Schnellkredite erhoben. Mit den unberechtigten Anträgen sollen sie rund zwölf Millionen Euro erbeutet haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Den Beschuldigten wird unter anderem banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug in elf Fällen vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Männer im Alter von 37 bis 55 Jahren innerhalb der Betrugsmasche unterschiedliche Aufgaben übernahmen. Während ein Beschuldigter die antragstellenden Unternehmen anwarb und den Betrug koordinierte, sollen andere in ihrer Tätigkeit als Steuerberater mitgewirkt haben.

Ein weiterer Beschuldigter war bei der kreditgebenden Hausbank der Unternehmen beschäftigt und steuerte laut Anklagebehörde die Anträge. Ein weiterer ehemaliger Bankmitarbeiter diente demnach als Bindemitglied zwischen den Akteuren.

Die Auszahlung der Kredite geschah laut Anklage wesentlich über die Konten von Scheinfirmen an die Männer. Es sei ein Schaden von 11,96 Millionen Euro entstanden. Rund drei Millionen Euro konnten durch die Hausbank bislang zurückgezahlt werden. Über die Zulassung der Anklage hat das Landgericht Berlin zu entscheiden.

Mutmaßlicher Schaden von 49,5 Millionen Euro

Im Jahr 2022 haben Behörden bundesweit mindestens 642 Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs bei Corona-Testzentren eingeleitet. Das berichtet das „Handelsblatt“ nach einer Umfrage unter Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämtern (LKA). Vielfach standen damals die Ermittlungen noch ganz am Anfang.

Der Gesamtschaden durch Testbetrug ließe sich noch nicht beziffern, weil viele Strafverfolgungsbehörden aufgrund laufender Ermittlungen keine Zahlen nennen, hieß es damals. Allein in fünf Verfahren in Bochum, Offenburg, Freiburg und Mannheim beträgt der mutmaßliche Schaden 49,5 Millionen Euro.

Mehr als die Hälfte der Fälle kamen aus Berlin, wo das LKA 347 Verfahren einleitete. In Baden-Württemberg ist die Fallzahl laut LKA dreistellig.

Häufig werden Ermittlungen gegen Betreiber von Testzentren eingeleitet, weil Banken einen Geldwäscheverdacht melden. Auch Hinweise aus der Bevölkerung führen zu Verfahren. Mehrere Behörden berichten, dass Menschen per Mail negative Ergebnisse erhalten hätten, noch während sie in der Schlange vor der Teststation warteten.

Im Prozess um tausendfachen Abrechnungsbetrug in einem Corona-Testzentrum im oberbayerischen Geretsried haben die beiden Angeklagten die Taten am Mittwoch gestanden. „Das war Gier“, sagte der 31 Jahre alte Angeklagte vor dem Amtsgericht München. Auch seine 34 Jahre alte Verlobte und Komplizin räumte die Vorwürfe ein.

Mehr als 13.000 Tests rechneten die beiden laut Anklage in ihrem zum Testzentrum umfunktionierten Handyladen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ab – rund 12.000 mehr, als sie tatsächlich durchführten. Dafür wurden ihnen gut 171.000 Euro überwiesen; über 150.000 Euro mehr, als ihnen zustand.

Mehrjährige Haftstrafe wegen Subventionshilfenbetrugs

Neben Betrug im Zusammenhang mit den Corona-Testzentren sind auch zahlreiche Verfahren wegen Coronahilfenbetrugs anhängig. Auch gab es in diesem Bereich erste Verurteilungen.

Das Landgericht Köln hat im Januar eine Frau, die sich während der Corona-Krise mehrere hunderttausend Euro an Subventionshilfen verschaffte, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch, 11. Januar, sagte, soll die 59-Jährige für fünf Jahre und drei Monate unter anderem wegen Subventionsbetrugs ins Gefängnis. Das Urteil fiel demnach bereits am Mittwoch.

Die Richter sahen es laut der Sprecherin als erwiesen an, dass die Frau in 62 Fällen Subventionsbetrug und in 60 Fällen Betrug begangen hatte. In einigen Fällen spielte auch Urkundenfälschung eine Rolle. Laut Anklage soll sich die Frau rund 617.000 Euro verschafft haben. Dabei soll sie die Staatshilfen für nicht existente Unternehmen und Kurzarbeitergeld erschlichen haben. (dts/afp/er)



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