Mutmaßlicher Mörder bedauert Tod von Polizisten und Großmutter: „Ich kann sagen, dass es mir leid tut“

Rund acht Monate nachdem er zwei Polizisten und seine eigene Großmutter getötet haben soll, steht der mutmaßliche Dreifachmörder in Frankfurt an der Oder vor Gericht. Der 25-Jährige äußerte zum Prozessauftakt sein Bedauern.
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Ein hölzerner Hammer auf der Richterbank eines Verhandlungssaals.Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Epoch Times17. Oktober 2017

Der wegen des Mordes an seiner Großmutter sowie an zwei Polizisten in Brandenburg angeklagte Jan G. hat zum Prozessauftakt sein Bedauern ausgedrückt.

„Ich kann sagen, dass es mir leid tut“, sagte der 25-Jährige am Dienstag nach der Anklageverlesung im Landgericht Frankfurt an der Oder. Zugleich schränkte G. ein: „Was passiert ist, stimmt nicht mit dem überein, was in meinem Kopf ist.“

Die Staatsanwaltschaft wirft G. vor, am 28. Februar seine 79-jährige Oma zusammengeschlagen und mit einem Stich in den Hals getötet zu haben. Demnach hatte G. einen Wutausbruch, weil er die Badewanne seiner Oma nicht hatte benutzen können. Mit dem Tod der Frau habe G. verhindern wollen, dass diese ihn anzeigt. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt wegen anderer Straftaten auf Bewährung.

Die Anklage enthält eine lange Liste von Vorfällen während G.s Fluchtfahrt, bei der es nur mit viel Glück keine weiteren Verletzten oder Toten gab. Als G. eine von zwei Polizisten ausgelegte Straßensperre entdeckte, habe er sich entschieden, die Beamten zu töten, sagte der Staatsanwalt. G. sei auf die auf einem Radweg wartenden Familienväter zugesteuert. Beide Männer seien sofort tot gewesen.

Neben dreifachem Mord und schweren Eingriffs in den Straßenverkehr wirft die Anklage G. viele weitere Straftaten vor. Einem Gutachten zufolge war G. zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Eine in einem früheren Verfahren festgestellte Schizophrenie liegt demnach nicht vor. Die Anklage forderte, im Anschluss an eine mehrjährige Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung zu verhängen. Vom Angeklagten gehe eine „erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit“ aus.

Zum genauen Tathergang will G. sich nach Angaben seines Verteidigers vorerst nicht einlassen, nachdem er sich schon gegenüber der Polizei geäußert habe. Der Prozess wird am Mittwoch mit den Aussagen von Polizisten fortgesetzt. Bei dem Verfahren mit 85 Zeugen ist erst im neuen Jahr mit einem Urteil zu rechnen. (afp)



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