NGG fordert Sonderstaatsanwälte für Schutz von Arbeitnehmerrechten

"Wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitnehmerrechte. In einem Rechtsstaat muss gelten, was im Gesetz steht. Und wer sich nicht daran hält, der gehört bestraft", sagte Guido Zeitler, Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
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JusticiaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Dezember 2019

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat die Bundesregierung aufgefordert, sich stärker für den Schutz von Arbeitnehmerrechten einzusetzen.

„Wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Arbeitnehmerrechte. In einem Rechtsstaat muss gelten, was im Gesetz steht. Und wer sich nicht daran hält, der gehört bestraft“, sagte NGG-Chef Guido Zeitler der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Es gebe zwar das Betriebsverfassungsgesetz, dieses werde aber in der Praxis „systematisch umgangen“, so Zeitler. Der Gewerkschaftschef erinnerte daran, dass die Große Koalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, die Wahl von Betriebsräten in Unternehmen zuzulassen.

Passiert sei bislang aber nichts, beklagte Zeitler. „Wir erleben in vielen Unternehmen, wie die Gründung von Betriebsräten hintertrieben und verhindert wird.“

Vonseiten der Arbeitgeber werde mit unfairsten Mitteln gearbeitet und Arbeitnehmer regelrecht bedroht. „Das muss deutlich stärker sanktioniert werden. Es kann nicht sein, dass wir in einem Rechtsstaat dabei zuschauen müssen“, so Zeitler. (dts)



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