„Nicht mehr willkommen“: Erstmals Islamist nach Gefährderparagraf aus Hessen abgeschoben

Erstmals hat das Land Hessen nach Regierungsangaben einen Islamisten nach dem sogenannten Gefährderparagrafen abgeschoben. "Der Extremist war tief in der salafistischen Szene in Deutschland verwurzelt," heißt es.
Epoch Times16. März 2018

Erstmals hat das Land Hessen nach Regierungsangaben einen IS-Sympathisanten nach dem sogenannten Gefährderparagrafen abgeschoben.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Othman D. sei am Donnerstagabend nach Tunesien gebracht worden, erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Freitag.

Gegen den 31-Jährigen habe der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestanden. Zudem habe er offen mit der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert.

Den Angaben zufolge erfolgte die Abschiebung auf Grundlage einer Ministeriumsanordnung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes, dem sogenannten Gefährderparagrafen.

Die Anordnung gegen D., der sich seit seinem achten Lebensjahr in Deutschland aufgehalten habe, sei im Juni 2017 erlassen worden. Seither habe er in Abschiebehaft gesessen. D. sei ein „Sicherheitsrisiko“ und „bei uns nicht mehr willkommen“ gewesen, erklärte Beuth und ergänzte. „Der Extremist war tief in der salafistischen Szene in Deutschland verwurzelt.“ (afp)



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