NRW geht mit Straßensperrungen gegen „Elterntaxis“ vor

Können 30 bis 45 Minuten, für Schulbeginn oder -schluss, Straßen vor einer Schule gesperrt werden? In NRW ist das mit einer neuen Regel erlaubt. Ziel ist, die Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
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In NRW sind Straßensperrungen an Schulen erlaubt.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Februar 2024

Das Land NRW erlaubt Kommunen laut einem bisher nicht bekannten Erlass, vor Schulen ganze Straßen für einige Zeit zu sperren, um die Sicherheit der Schüler zu sichern. Das berichtet die „Rheinische Post“ in ihrer Montagsausgabe.

NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) bestätigt die neue Regel: „Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden“, sagte er.

Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen-Holsterhausen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und -ende Sicherheitszonen eingerichtet würden.

Krischer ergänzte: „Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr. Mit dem Erlass wollen wir nun rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Städte und Gemeinden organisieren deren Umsetzung im Rahmen der Regeln. Anlieger sind selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen.“

Die Landeselternkonferenz, der Philologenverband und der Städte- und Gemeindetag begrüßen die Reform gegenüber der „Rheinischen Post“. (dts/red)



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