Obergrenze bei der Rentenberechnung schont die Gutverdiener

Rente: Gutverdiener zahlen auf einen Teil ihres Einkommens keine Rentenversicherung mehr, sobald dieses über 6.200 (Westen) oder 5.400 Euro (Osten) liegt. Diese Beitragsbemessungsgrenze ist nun in der Kritik.
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Foto: Franz-Peter Tschauner/Archiv/dpa
Epoch Times31. Oktober 2016

Im Zuge der Debatte über die Zukunft der Rente und der Rentenberechnung ist jetzt die Beitragsbemessungsgrenze ins Visier geraten. Sie legt fest, bis zu welchem Betrag ihres Brutto-Einkommens Versicherte Beiträge bezahlen müssen. Alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

Im Westen liegt sie für die Rentenversicherung derzeit bei monatlich 6200 Euro und steigt zum Jahreswechsel auf 6350 Euro. Im Osten erhöht sich der Betrag von 5400 Euro auf 5700 Euro.

Dies führt dazu, dass Gutverdiener auf einen Teil ihres Einkommens keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Ein Verzicht auf die Bemessungsgrenze brächte der Rentenkasse zwar beträchtliche Mehreinnahmen, würde aber zugleich die Rentenansprüche der Gutverdiener ausweiten – weshalb Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Verzicht auf die Grenze ablehnt.

Ein Verzicht auf die Grenze hilft nur kurzfristig

Die Ministerin verweist auf das „Äquivalenzprinzip“: Wer mehr einzahlt, muss auch mehr herausbekommen. Ein Verzicht auf die Bemessungsgrenze könne allenfalls bei kurzfristigen Problemen mit den Beiträgen helfen.

Ein Kompromiss, den etwa die Grünen ins Gespräch gebracht haben, wäre eine Anhebung der Grenze.

Die Bemessungsgrenze wird jährlich auf der Grundlage der Einkommensentwicklung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2017 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2015 betrug im Bundesgebiet 2,65 Prozent – in den alten Bundesländern 2,46 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,91 Prozent. (AFP)



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