Özdemir plant neues Waldgesetz – Verband: „Ministerium ist auf dem Holzweg“

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will das Waldgesetz reformieren. Es könnte zu Gefängnisstrafen und hohen Bußgelder führen. Waldbesitzer fühlen sich dadurch stark angegriffen.
Özdemir plant neues Waldgesetz – Verband: „Ministerium ist auf dem Holzweg“
Der grüne Agrarminister Cem Özdemir.Foto: Frank Molter/dpa
Von 6. Januar 2024

Der Konflikt zwischen den deutschen Land- und Forstwirten und der Bundesregierung reißt nicht ab. Neben dem Streit um Agrardiesel und Kfz-Steuer kommt nun der nächste Streitpunkt.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) plant eine grundlegende Reform des Bundeswaldgesetzes. Davon sind rund 11 Millionen Hektar deutscher Wald und 750.000 private Waldbetriebe betroffen.

Gefängnisstrafen und hohe Bußgelder möglich

Schnell zeigten sich Waldbetriebe über den Gesetzesentwurf empört. Sie warfen dem Ministerium vor, mit der Novelle tiefes Misstrauen gegenüber den Forstleuten auszudrücken, so das Landwirtschaftsportal „top agrar online“.

Denn die Gesetzesreform sieht – anders als bisher – bei Verstößen mögliche Gefängnisstrafen für Waldbesitzer vor. Demnach drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe für ungenehmigte Kahlschläge. Die „Bild“ titelte: „Özdemir droht Förstern mit Knast“.

Das Landwirtschaftsministerium plant im Zuge dessen laut „Blackout News“ auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Diese drohen Waldbesitzern, die den Wald „flächig“ düngen oder Wurzelstöcke roden. Die Strafen gelten ebenso für das zeitige Versäumen des Aufforstens einer Waldfläche.

Das Ministerium verteidigte den Gesetzentwurf als Reaktion auf empörte Reaktionen der Nutzer auf dem Kurzbotschaftendienst X. Die Gesetzesreform ziele auf jene ab, die illegalen Kahlschlag betreiben und den Wald zerstören. Das betreffe die „anständigen Waldbauern, Förster & Waldbesitzer“ nicht.

Kritik vom Wirtschaftsverband

Kritik zur vorgeschlagenen Reform kommt vom Wirtschaftsverband Familienbetriebe Land und Forst, wie die „Zeit“ berichtete. Dieser bezeichnet die Pläne als ein „Naturschutzgesetz, das auf den Landschaftsraum ‚Wald‘ ausgedehnt wurde“.

Dessen Vorsitzender Max von Elverfeldt sieht laut „top agrar online“ in dem Entwurf eine Überregulierung der Forstwirtschaft und einen Misstrauensbeweis gegenüber den Forstleuten vor Ort. Er betont, dass die Androhung von Freiheitsstrafen Waldbesitzer mit Kriminellen gleichsetze. „Unser Wald braucht starke Wurzeln, die sich nur durch Freiheit in der Bewirtschaftung sowie Engagement und Knowhow der Fachleute vor Ort entfalten können“, so von Elverfeldt.

Andreas Bitter, designierter Präsident des Verbandes AGDW–Die Waldeigentümer, kritisiert, dass es in dem Entwurf kaum Verbesserungen zu einer früheren Version gab. Er ist überzeugt, dass das Ministerium auf dem Holzweg sei, wenn es meint, dass es mit wenigen Änderungen getan sei. „Ein Auto wird nicht wieder fahrtüchtig, wenn man nach einem Totalschaden nur die Wischerblätter wechselt“, so Bitter.

Verstoßen die Grünen gegen ihre eigenen Auflagen?

Einige Nutzer fragten sich, ob die Partei der Grünen mit der Reform des Waldgesetzes nicht etwa selbst gegen ihre vorgeschlagenen Richtlinien verstößt. Sie erinnerten an deren Ausbaupläne der Windkraft, wonach inzwischen immer mehr Windkraftanlagen in Wälder, wie Hessens Reinhardswald, gebaut werden. Für die riesigen Windtürme und ihre Zuwege müssen etliche Bäume gefällt, also Waldflächen kahl geschlagen, werden.

Um diesen möglichen Widerspruch zu klären, fragte die Epoch Times direkt beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach. Einerseits wies eine Sprecherin des BMEL darauf hin, dass größere Lichtungen im Wald durch Kahlschlag vermieden werden müssten. „Das ist wichtig, um beispielsweise den großflächigen Abfluss von Niederschlag über den offenliegenden Waldboden zu vermeiden.“ Damit werde auch Hochwasser vorgebeugt. Gleichzeitig gehe es darum, „die zu starke Erhitzung im Sommer, die wegen des fehlenden Kronendaches zustande kommt und das Öko-System noch jahrzehntelang beeinträchtigen kann“, zu vermeiden.

Andererseits komme es laut der Sprecherin auf die Größe der kahl geschlagenen Fläche an. Demnach „sollen kleine Kahlschläge bis zwei Hektar laut Gesetzesvorschlag möglich sein. Diese sollen unter Genehmigungsvorbehalt der Forstbehörden vor Ort gestellt werden.“ Mit Bezugnahme auf die Aufstellung von Windkraftanlagen erklärte die Sprecherin: „[Hierfür] wird in der Regel die Flächeninanspruchnahme pro Windrad mit etwa 0,5 bis ein Hektar inklusive Zuwegung kalkuliert.“ Somit wäre der Bau von Windrädern im erlaubten Rahmen.

Die Ministerien debattieren derzeit noch über den endgültigen Gesetzentwurf. Er soll sich an bestehenden Gesetzen orientieren. Die Äußerungen der Forstverbände würden die Ministerien berücksichtigen. Das aktuelle Waldgesetz ist seit fast 50 Jahren unverändert.

 

 



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