Paternoster-Verbot soll fallen

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will das Verbot für Paternoster-Aufzüge für den Publikumsverkehr wieder aufheben. Dazu soll eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung dienen, die das Bundeskabinett heute auf den Weg bringen will. Anfang…
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Gegen Ende des 19. Jahrhunderts galt der Paternoster (auch als «Beamtenbagger» bekannt) als Revolution in der Aufzugtechnik.Foto: Wolfram Kastl/Archiv/dpa
Epoch Times24. Juni 2015
Die Bundesregierung will das Verbot für Paternoster-Aufzüge für den Publikumsverkehr wieder aufheben. Dazu soll eine Änderung der Betriebssicherheitsverordnung dienen, die das Bundeskabinett heute auf den Weg bringen will.

Anfang Juni war eine Neufassung dieser Verordnung in Kraft getreten, nach der Personen-Umlaufaufzüge (Paternoster) nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Beschäftigte etwa in einem Bürohaus müssen seither vom Arbeitgeber in die Benutzung eingewiesen werden. Für Besucher sollen die historischen Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich sein. Nach Protesten soll sich dies nun wieder ändern. Die neue Verordnung bedarf dann auch noch der Zustimmung des Bundesrates.

(dpa)

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